© MKB

Die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht wurde von der Bundesregierung beschlossen, das entsprechende Gesetz ist auf dem Weg. Was genau bedeutet die geplante Regelung für Käufer von Konzert- und Festivaltickets?

Die Erklärung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, lautet wie folgt:

"Derzeit muss ein Großteil der geplanten Veranstaltungen wie Konzerte oder Sportereignisse abgesagt werden und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe.

Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen. Die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in unserem Land ist dadurch ernsthaft bedroht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher steigt gleichzeitig die Gefahr, dass sie bei einer Pleitewelle mit leeren Händen dastehen. Beides müssen wir verhindern.

Aus diesem Grunde wollen wir ermöglichen, dass Freizeitveranstalter und Betreiber von Freizeiteinrichtungen anstelle von Erstattungen gleichwertige Gutscheine aus-stellen können. Werden die Gutscheine bis Ende nächsten Jahres nicht eingelöst, wird der volle Wert erstattet.

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern geht somit nichts verloren. Für Menschen, die jetzt dringend die Erstattungen benötigen, weil sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, wird es eine Härtefalllösung geben. Durch diese Regelung erreichen wir in der derzeitigen Ausnahmesituation einen fairen Interessenausgleich ohne unnötige Härten."

Was bedeutet die Gutscheinregelung für abgesagte Veranstaltungen?

Die Veranstalter sollen berechtigt werden, den Inhaberinnen und Inhabern von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen, die aufgrund der Pandemie ausfallen mussten oder müssen, statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises zu übergeben.

Betroffen sind sämtliche Freizeitveranstaltungen, also auch Kulturveranstaltungen wie Konzerte oder Festivals.

Welcher Zeitraum ist betroffen?

Die Regelung gilt für Tickets, die vor dem 8. März 2020, also vor Bekanntwerden des Ausmaßes der Pandemie, gekauft wurden.

Was kann ich mit dem Gutschein machen?

Der Gutschein kann für eine Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden, entweder für die Ersatzveranstaltung bzw. die selbe Veranstaltung im kommenden Jahr, aber auch für eine andere Veranstaltung.

Muss ich den Gutschein einlösen bzw. verfällt er?

Der Gutschein kann bis Ende 2021 eingelöst werden. Danach erhält der Käufer auf jeden Fall sein Geld zurück, wenn er den Gutschein nicht eingelöst hat. Wer Geld möchte, muss also midestens bis Ende 2021 warten und darauf hoffen, dass der Veranstalter noch existiert und liquide ist. Der Gutschein verfällt nicht. Ein Auszahlungsanspruch besteht in jedem Fall am 31. Dezember 2021.

Bekomme ich den Gutschein automatisch?

Nein, viele Veranstalter werden zwar von sich aus Gutscheine anbieten, im Zweifel sollte man aber beim Veranstalter eine Erstattung beantragen. Dieser kann dann entscheiden, ob er einen Gutschein übergibt oder den Eintrittspreis erstattet.

Sollte ich den Gutschein beantragen, auch wenn das Ticket gültig bleibt?

Veranstalter von abgesagten Veranstaltungen erklären oft, dass "Tickets für das Folgejahr gültig bleiben". Dies gilt dann aber in der Regel nur für die selbe Veranstaltung im Folgejahr, z.B. das selbe Festival oder den Nachholtermin eines Konzerts eines bestimmten Künstlers. Wer sich noch nicht sicher ist, ob er 2021 die selbe Veranstaltung besuchen will, sollte den Gutschein beantragen.

Der Gutschein kann dann auch für eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters oder Ende 2021 zur Rückerstattung des Eintrittspreises genutzt werden. Insbesondere für Käufer von Festivaltickets ist diese Option interessant, wenn sich z.B. wegen eines bestimmten Headliners kommen wollten, dieser aber im nächsten Jahr vielleicht nicht auftritt.

Was bedeutet die "Härtefallregelung"?

Der Entwurf sieht vor, dass in zwei Fällen die Erstattung des Kaufpreises statt des Gutscheins verlangt werden kann: 

  • spätestens Ende 2021, wenn der Gutschein bis dahin nicht eingelöst wurde (s.o.)
  • wenn ein  Gutschein aufgrund der persönlichen Lebensumstände des Verbrauchers unzumutbar ist.

Letzteres dürfte interpretierbar sein und für viele Streitereien zwischen veranstalter und Käufer sorgen. Denkbar wäre zum Beispiel der Fall, dass der Besuch eines Festivals mit einer Urlaubsreise verknüpft worden war, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht angetreten werden kann. Die Anreise zu einem Nachholtermin oder einer anderen Veranstaltung des Veranstalters außerhalb der Urlaubsreise wäre für den Kunden nur unter Aufwendung hoher Reisekosten machbar und somit nicht zumutbar.

Wie mache ich einen Härtefall gegenüber dem Veranstalter geltend?

Der Käufer sollten dem Veranstalter die Gründe dafür darlegen, warum die Annahme eines Gutscheins unzumutbar ist. Entsprechende Belege sollten vorgewiesen werden können (zum Beispiel ein stornierter Flug bzw. Hotel). Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, kann die örtliche Verbraucherzentrale hinzugezogen werden. Sollte auch diese keine Einigung herbeiführen können, kann in letzter Konsequenz ein Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs beauftragt werden.

Zusammenfassung

  • Für eine wegen der Corona-Pandemie angesagte Veranstaltung kann der Veranstalter aufgefordert werden, einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises für vor dem 8. März gekaufte Tickets herauszugeben
  • Der Gutschein kann bis spätestens Ende 2021 für die Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden
  • Spätestens am 31. Dezember 2021 besteht ein Auszahlungsanspruch, wenn der Gutschein nicht eingelöst wurde
  • In besonderen, unzumutbaren Härtefällen besteht ggf. auch vorher ein Auszahlungsanspruch, der zwischen dem Käufer und Veranstalter vereinbart werden muss

Alles zu den Themen:

coronakrise festivals 2020