Impressionen vom Sonntag (live bei Rock am Ring, 2019)

Impressionen vom Sonntag (live bei Rock am Ring, 2019) © Peter H. Bauer

Großveranstaltungen bleiben aufgrund der Corona-Pandemie bis mindestens 31. August 2020 verboten. Damit ist das Aus für die meisten Sommerfestivals besiegelt, ebenso für sämtliche Open Air- und Stadion-Konzerte in den nächsten Monaten.

Was zu erwarten war ist eingetreten: Großveranstaltungen mit vielen Menschen auf engem Raum und einem dadurch hohem Infektionsrisiko bleiben bis zum 31. August verboten. Dazu gehören neben Sportveranstaltungen auch sämtliche Festivals sowie große Open-Air- oder Stadionkonzerte. Darauf verständigten sich heute die Bundesregierung und die Länder.

Genaue Details sind allerdings noch unklar, beispielsweise was genau eine "Großveranstaltung" ist. Offensichtlich sollen die Länder die Details festlegen. Dass Festivals mit zigtausend Besuchern darunter fallen werden, darf aber als sicher gelten.

Kultureinrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko wie Museen und Ausstellungen sollen vom 20. April an unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene wieder geöffnet werden dürfen. Das gleiche gilt für bestimmte Bereiche des Einzelhandels wie Buchläden, Telekommunikation, Autohändler oder Fahrradgeschäfte. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen ("social distancing") sollen bis 3. Mai verlängert werden.

Theater, Konzerthäuser oder ähnliche Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko sollen dagegen noch geschlossen bleiben.

Die bereits früher auf den Weg gebrachte Gutscheinregelung soll den unmittelbaren Schaden für die Veranstaltungsbranche abmildern, für die Fans ist sie allerdings ein schwacher Trost. Ihnen bleibt nur die Hoffnung auf 2021.

Wir berichten weiter, sobald nähere Informationen vorliegen.

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