Impressionen Sonntag (southside, 2017)

Impressionen Sonntag (southside, 2017) © Achim Casper

Trotz immer unausweichlicher scheinender Absagen halten die Veranstalter an den Großveranstaltungen im Sommer bisher fest. Grund dürfte weniger der Glaube an die Durchführbarkeit als vielmehr die Angst vor dem wirtschaftlichen Totalschaden sein. Rettung verspricht nun eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

Update 10.4.2020: Detaillierte Informationen zur Gutscheinregelung findest du hier

Eisern hielten die Veranstalter der großen Festivals bisher an ihren Terminen fest. Während kleinere Events bereits die Segel strichen, ließen sowohl Rock am Ring/Rock im Park als auch Southside/Hurricane bis zuletzt offiziell verlauten, man wolle die Veranstaltungen wie geplant durchführen.

Dass intern noch jemand an ein Festival mit 80.000 Besuchern im Juni 2020 glaubt, scheint eher unwahrscheinlich. Der eigentliche Grund dürfte sein: solange nicht abgesagt wird, müssen auch die Ticketkäufer nicht entschädigt werden.

Großer wirtschaftlicher Schaden

Eine Absage mit anschließender massenhafter Rückgabe der Karten wäre von vielen vor allem kleinerer Veranstaltern wirtschaftlich kaum zu schultern. Die gebeutelte Branche leidet bereits seit Anfang März massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, viele Arbeitsplätze sind in Gefahr oder sind bereits verloren.

Das Spiel auf Zeit nimmt nun wohl für die Branche ein glückliches Ende. Bereits am 25. März 2020 forderte Klaus-Peter Schulenberg von eventim aufschiebende Regelungen für Ticketerstattungen. Die Lobbyarbeit scheint Früchte zu tragen.

Gesetzesinitiative des Corona-Kabinetts

Das sogenannte "Corona-Kabinett" der Bundesregierung forderte das Justizministerium nun auf, einen Gesetzesentwurf zu formulieren, der es Veranstaltern erlaube, bei ausgefallenen Veranstaltungen die Ticketkäufer mit Gutscheinen zu entschädigen anstatt den Kaufpreis zu erstatten.

Die Lösung ist nicht ganz neu, viele Veranstalter haben bereits in Eigenregie solche Gutscheinlösungen auf den Weg gebracht. Kleiner aber feiner Unterschied: der Fan kann entscheiden, ob er den Gutschein akzeptiert oder doch lieber sein Geld zurück will.

Die nun verbindliche Regelung soll sämtliche Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und sonstige Events betreffen, die vor dem 8. März gekauft wurden. Die Gutscheine müssen dabei bis mindestens Ende 2021 gültig sein. Eine Härtefallregelung soll monetäre Entschädigung gewährleisten, sollte die Nutzung der Gutscheine "nicht zumutbar" sein.

Zufriedenheit bei Politik und Kulturschaffenden

Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht in der angestrebten Lösung einen sinnvollen Kompromiss. "Dieser Weg nimmt die Veranstalter wie auch ihre Besucher gleichermaßen in den Blick", sagte die CDU-Politikerin. "Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden."

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, begrüßte die geplante Gutscheinlösung ebenfalls. Sie sei ein wichtiger Akt der Nothilfe, sagte er. 

Festival-Absagewelle eine Frage der Zeit

Sollte das Gesetz zeitnah verabschiedet werden, dürfte in der Folge mit einer massiven Absagewelle der Sommerfestivals und -veranstaltungen zu rechnen sein.

Akute finanzielle Engpässe könnten so bei der ohnehin schon stark getroffenen Branche abgewendet werden, mehr aber auch nicht: die Gutscheinregelung verschiebt die Einnahmen-Ausfälle ins nächste Jahr, wo dann massenhaft von den Gutscheinen Gebrauch gemacht werden dürfte.

Für die Fans bleibt die Frage, ob die Veranstaltungen im nächsten Jahr dann so stattfinden wie für dieses Jahr geplant. Verschiebungen in den Line-Ups der großen Festivals werden kaum vermeidbar sein. Ob es bereits ein "Härtefall" ist, wenn der Headliner im nächsten Jahr ein anderer ist, wird in Zukunft entschieden werden müssen. 

Kritik vom Verbraucherschutz

Dass die Kunden teils selbst unter finanziellen Engpässen leiden und die Veranstalter nun quasi am Leben halten müssen, gefällt nicht jedem. Erwartungsgemäß zeigten sich Verbraucherschützer kritisch: die Kunden hätten die Tickets in dem Vertrauen gekauft, das Geld bei Absagen zurückzuerhalten, erklärte Vorstand Klaus Müller. „Diese Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten.“ 

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