Impressionen Reeperbahn Festival (Hamburg, 2019)

Impressionen Reeperbahn Festival (Hamburg, 2019) © Falk Simon

Alle Bundesländer haben wegen der Coronakrise Veranstaltungen verboten, aber die Regelungen variieren. Hier erhaltet ihr einen Überblick über die aktuell in den jeweiligen Bundesländern gültigen Regelungen.

Bundesregierung und Länder haben sich in gemeinsamen Leitlinien darauf verständigt, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wegen der Coronakrise zu schließen und Veranstaltungen weitgehend zu untersagen. 

Unterschiedliche Bestimmungen

Ob Veranstaltungen generell untersagt sind oder ob sie bis zu einer Maximalgröße noch stattfinden können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unten haben wir die aktuell gültigen Regelungen zusammengestellt: Einige Bundesländer untersagen Veranstaltungen vollständig, andere beschränken sie auf eine Maximalzahl von 50 Personen. 

Außerdem haben zahlreiche Städte Allgemeinverfügungen erlassen, die ebenfalls zu beachten sind, da sie teilweise über die Verordnungen der Länder hinausgehen, indem sie beispielsweise Veranstaltungsverbote für einen längeren Zeitraum vorsehen. Da es sich um eine fließende Situation handelt, sind Veränderungen vorprogrammiert. Wir versuchen euch bestmöglich auf dem Laufenden zu halten.

Baden-Württemberg: Bis 15. Juni 2020 sind Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Hier der Link zur offiziellen Meldung des Landes Baden-Württemberg.

Bayern: Im Freistaat ist die Durchführung von Veranstaltungen aller Art bis einschließlich 19. April 2020 verboten. Hier die offizielle Bekanntmachung der bayerischen Landesregierung.

Berlin: Veranstaltungen ab 50 Personen sind bis 19. April 2020 untersagt. Hier die offizielle Mitteilung des Berliner Senats.

Brandenburg: Auch hier sind Veranstaltungen jeglicher Art ab 50 Personen bis zum 19. April 2020 untersagt. Hier die offizielle Pressemitteilung des Landes Brandenburg.

Bremen: In Bremen gilt die Verfügung, dass Veranstaltungen bis 19. April nicht mehr stattfinden dürfen. Hier die offizielle Stellungnahme.

Hamburg: In Hamburg sind alle Veranstaltungen bis 30. April 2020 generell untersagt. Hier die amtliche Pressemitteilung der Stadt Hamburg.

Hessen: Hier ist die Durchführung von Veranstaltungen ab 100 Personen bis 19. April 2020 verboten. Das geht aus dieser offiziellen Verordnung des Landes Hessen hervor.

Mecklenburg-Vorpommern: Veranstaltungen ab 50 Personen dürfen bis 19. April 2020 nicht mehr stattfinden. In einer offiziellen Meldung wurde dies von der Landesregierung bekanntgegeben.

Niedersachsen: Auch hier wurde ein generelles Veranstaltungsverbot bis 18. April 2020 verfügt. Das Land Niedersachsen gab dies in einer Pressemitteilung bekannt.

Nordrhein-Westfalen: Das Maßnahmepaket im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands umfasst ebenfalls ein generelles Verbot von Veranstaltungen bis 19. April 2020. Dies gab die nordrhein-westfälische Landesregierung in dieser Pressemitteilung bekannt.

Rheinland-Pfalz: Auch die Rheinland-pfälzische Landesregierung hat verfügt, dass Veranstaltungen bis 19.04.2020 generell nicht stattfinden dürfen. Hier die Meldung von offizieller Seite.

Saarland: Im Saarland dürfen aktuell ebenfalls bis 20. April 2020 keinerlei Veranstaltungen stattfinden. Hier ist das offizielle Statement der saarländischen Landesregierung.

Sachsen: Die sächsische Landesregierung hat verfügt, dass Veranstaltungen bis 20. April 2020 generell nicht stattfinden dürfen. Hier die ausführliche Pressemeldung des sächsischen Staatsministeriums.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt dürfen bis 19. April 2020 keine Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von über 50 Personen stattfinden. Das geht aus dieser Pressemitteilung des Landes Sachsen-Anhalt hervor.

Schleswig-Holstein: Auch die Landesregierung des nördlichsten Bundeslands hat in einer Allgemeinverfügung erlassen, dass bis 19. April jegliche Veranstaltungen ausfallen müssen. Hier das offizielle Pressestatement.

Thüringen: In Thüringen dürfen Veranstaltungen ab 50 Personen nicht mehr stattfinden. Darüber informierte die Landesregierung in dieser Pressemeldung.

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