Das Coronavirus sorgt aktuell für zahlreiche Absagen von Tourneen und sonstigen Veranstaltungen

Das Coronavirus sorgt aktuell für zahlreiche Absagen von Tourneen und sonstigen Veranstaltungen © Photo by CDC on Unsplash

Die Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus führen dazu, dass zahlreiche Konzerte abgesagt werden. Wir informieren, was das für Ticketkäufer bedeutet.

Im Augenblick werden viele Tourneen, Konzerte und Sportveranstaltungen wegen der Coronavirus-Epidemie abgesagt bzw. abgesagt und verschoben. Ticketkäufer sollten folgende wichtige Punkte beachten.

Update, 11. April: Aufgrund der massenhaften Absage von Veranstaltungen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der verhindern soll, dass Veranstalter aufgrund der Coronakrise massenhaft Insolvenz anmelden müssen. Wer vor dem 8. März Tickets gekauft hat, erhält einen Gutschein für die Nachholveranstaltung bzw. eine andere Veranstaltung desselben Veranstalters. Näheres erfahrt ihr hier.

Update, 14.3.: Immer mehr Veranstalter und Veranstaltungshäuser wenden sich an die Kartenkäufer mit der Bitte, nicht jetzt sofort auf die Rückgabe von Konzerttickets zu drängen, da sie ansonsten vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehen.

Exemplarisch für viele ähnliche Beiträge teilen wir hier einen Posts des Karlstorbahnhofs in Heidelberg, der eindringlich appelliert: "Gebt bereits gekaufte Tickets nicht zurück, sondern wartet auf mögliche Nachholtermine und akzeptiert Gutscheinangebote. Wenn jetzt alle sofort ihr Geld zurück wollen, werden viele gar nicht mehr aufmachen."

Was passiert bei der ersatzlosen Konzertabsage?

Wenn ein Konzert ersatzlos abgesagt wird gilt §323 BGB. der Käufer kann vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Leistung zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Dazu sollten Ticketkäufer sich an die Vorverkaufstelle wenden, an der sie ihre Karten erworben haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Veranstaltung wegen "höherer Gewalt" oder aus anderen Gründen abgesagt wurde. 

Alternativ können sich Kartenkäufer auch direkt an den Veranstalter wenden und dort Informationen zur Rückabwicklung erfragen. In der Regel enthält die Mitteilung der Konzertabsage aber bereits Informationen zur Rückgabe der Karten, daher sollten die Ticketkäufer die Websites der Veranstalter, des Veranstaltungsortes und deren Social-Media-Seiten im Auge behalten.

Nicht abgesagt, nur verschoben

Wird der vorher eindeutig festgelegte Konzerttermin verschoben, steht Ticketkäufern nach Ansicht der Verbraucherzentralen ebenfalls eine Rückerstattung zu. Das gilt auch dann, wenn ein Veranstalter in seinen AGB eine Erstattung bei Terminänderung ausschließt. 

Nur selten werden Konzertveranstalter darauf bestehen, dass Ticketkäufer kein Recht auf Rückgabe ihrer Karte haben, wenn eine Tour oder ein Konzert verschoben wird. Die meisten Veranstalter erklären in solchen Fällen, dass die Karten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit behalten, aber auch bei den entsprechenden Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden können.

Warum so viele Verschiebungen?

Aufgrund der aktuellen Lage setzen vielen Konzertveranstalter auf die zeitnahe Bekanntgabe von Ersatzterminen.

Dadurch hoffen sie, dass die Ticketkäufer ihre Karten vorerst behalten und sie nicht zehn- oder hunderttausende Bestellungen rückabwickeln müssen, was natürlich in der jetzigen Lage eine massive Arbeitsbelastung mit sich bringt und beträchtliche finanzielle Ressourcen erfordert. 

Rückgabe von Tickets möglich?

Wird ein Konzert nicht abgesagt oder veschoben, schließen die AGBs der Veranstalter in fast allen Fällen die Rückgabe von Konzertkarten aus. Ausnahmen aufgrund von Kulanz sind möglich, dazu kann sich eine Mail an die Veranstalter lohnen.

Falls die Veranstaltung noch nicht unmittelbar bevorsteht, lohnt es sich aber, die Entwicklung der Lage abzuwarten. 

Gut informieren

Grundsätzlich gilt: Bei Konzertabsagen sollte man versuchen, sich über die genauen Modalitäten zu informieren. Besonders hilfreich ist es dabei, die Websites der Veranstalter und deren Facebook-Seiten genau anzusehen. In der Regel erhält man dort die notwendigen Informationen.

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