Guns N' Roses (live in Hannover,2017)

Guns N' Roses (live in Hannover,2017) © Christian Grube

Ihr kennt das? Man freut sich monatelang auf ein Konzert und dann wird der langersehnte Termin kurzfristig abgesagt. Was nun? Wir haben für euch die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Konzertabsagen gehören zum Alltag von Konzertveranstaltern und regelmäßigen Konzertbesuchern. Ob mangelnde Ticketverkäufe, Krankheit, Wetterkapriolen oder anderweitige Verpflichtungen der Künstler – die Gründe für Konzertabsagen sind vielfältig.

Für alle Beteiligten geht es um viel Geld. Veranstalter und Ticketverkäufer müssen die Rückabwicklung der verkauften Karten bewältigen und gegebenenfalls Versicherungsansprüche geltend machen. Die Käufer der Eintrittskarten möchten hingegen verständlicherweise ihr Geld wiedererhalten. Aber wer haftet für das ausgefallene Konzert? Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Hinweis, 13. März 2020: Zu den Konzertabsagen im Zuge der Corona-Krise haben wir hier einen Artikel veröffentlicht.

Absage im Vorfeld

Zunächst kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund ein Konzert abgesagt wird. Die häufigsten Fälle sind Krankheit des Künstlers und anderweitige Verpflichtungen, die einen Auftritt unmöglich machen. Ebenfalls verbreitet ist die Absage wegen unzureichender Ticketverkäufe, die häufig mit dem Begriff "aus organisatorischen Gründen" umschrieben wird. Gleichermaßen kann es vorkommen, dass ein Konzert wegen schlechten Wetters nicht stattfinden kann.

Grundsätzlich gilt in diesen Fällen §323 BGB – der Käufer kann vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Leistung zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Dazu sollten Ticketkäufer sich an die Vorverkaufstelle wenden, an der sie ihre Karten erworben haben.

Alternativ können sich Kartenkäufer auch direkt an den Veranstalter wenden und dort Informationen zur Rückabwicklung erfragen. In der Regel enthält die Mitteilung der Konzertabsage bereits Informationen zur Rückgabe der Karten.

Nicht abgesagt, nur verschoben

Wird der vorher eindeutig festgelegte Konzerttermin verschoben, steht Ticketkäufern nach Ansicht der Verbraucherzentralen ebenfalls eine Rückerstattung zu. Gleiches gilt, wenn ein Veranstalter in seinen AGB eine Erstattung bei Terminänderung ausschließt. 

Nur selten werden Konzertveranstalter darauf bestehen, dass Ticketkäufer kein Recht auf Rückgabe ihrer Karte haben, wenn eine Tour oder ein Konzert verschoben wird. Die meisten Veranstalter erklären in solchen Fällen, dass die Karten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit behalten, aber auch bei den entsprechenden Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden können.

Ortswechsel = Verschiebung

Ein sehr spezieller Fall tritt ein, wenn ein Konzert nicht am ursprünglich geplanten Ort stattfinden kann. Das war bei Ed Sheeran der Fall, dessen Konzert zuerst in Essen/Mühlheim und dann in Düsseldorf stattfinden sollte. Da die Konzerte an beiden Orten nicht genehmigt wurden, trat Sheeran letztlich an zwei Abenden in der Veltins-Arena in Gelsenkirchen auf. 

Für ungefähr die Hälfte der Ticketkäufer bedeutete das eine Verschiebung um einen Tag, für die andere Hälfte fand das Konzert am von Anfang an vorgesehen Tag statt. Da der Veranstaltungsort des Konzerts seit Bekanntgabe des Termins zweimal wechselte, bot der Veranstalter den Käufern an, ihre Karten zurückzugeben und gab die Karten anschließend wieder in den Verkauf.

Verspätungen und Abwesenheit

Was aber ist, wenn ein Konzert verspätet beginnt? Berühmt für solche Verzögerungen waren beispielsweise Guns N' Roses in den frühen 1990er-Jahren. Es war keine Seltenheit, dass sich der Showbeginn um zwei bis drei Stunden verzögerte. Falls ein Zuschauer die Show früher verlassen muss, hat er nach Ansicht der Verbraucherzentralen das Recht, einen Teil des Ticketpreises zurückzuverlangen. 

Folgendes Beispiel kann das verdeutlichen: Der Hauptact wird für 20:00 Uhr angekündigt, tatsächlich beginnt das Konzert um 22:00 Uhr. Der Besucher ist aber gezwungen, den Ort des Konzerts um 23:00 Uhr zu verlassen. Falls das Konzert zwei Stunden dauert, kann er 2/3 des Preises zurückverlangen, da er nur die Hälfte des Auftritts miterlebt hat. Verpasst der Besucher das Konzert aufgrund des verspäteten Beginns komplett, sollte er versuchen, den vollständigen Ticketpreis zurückzuerhalten. 

Absage wegen schlechten Wetters

Gerade der Sommer 2017 hat gezeigt: Open Air-Konzerte sind sowohl für Besucher als auch Veranstalter in Sachen Wetter immer ein Risiko. Glück hatten diejenigen, die bei Guns N' Roses in Hannover einen Wolkenbruch erlebten, da die Band nach 90-minütiger Pause zu einem fulminanten Finale auf die Bühne zurückkehrte.

Pech hatten die Besucher verschiedener Festivals, die komplett abgesagt wurden. Wie verhält es sich in diesen Fällen mit einer etwaigen Rückerstattung? Rechtlich ist die Lage relativ eindeutig: Da nicht die komplette Leistung erbracht wurde, können die Besucher einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen.

Die Veranstalter großer und mittelgroßer Festivals bieten meistens von sich aus eine Lösung an, die eine anteilige Rückerstattung oder vergünstigte Karten-Angebote für das kommende Jahr oder eine Kombination aus beidem vorsieht. 

Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters

Es kommt glücklicherweise nur selten vor, dass Konzerte abgesagt werden, weil der Veranstalter insolvent ist. Sollte das dennoch geschehen, stehen die Chancen schlecht, dass die Ticketkäufer mehr als einen kleinen Teil des Geldes zurückerhalten. 

Wie oben dargestellt, kann der Ticketkäufer im Normalfall seine Tickets bei Ausfall der Veranstaltung dort zurückgeben, wo er sie gekauft hat, woraufhin er sein Geld zurückerhält. Die Vorverkaufsstelle rechnet dann mit dem Veranstalter ab und erhält von diesem das Geld zurück, das sie dem Kunden erstattet hat.

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters würde der Tickethändler aber auf den Kosten der Erstattung sitzen bleiben, da der Veranstalter ihm die Auslagen nicht ersetzen kann. Das verbietet das Insolvenzrecht. Daher verweisen die Tickethändler in solchen Fällen die Ticketkäufer auf den Insolvenzverwalter. Bei diesem müssen die Käufer der Konzertkarten ihre Ansprüche geltend machen.

Schlechte Chancen bei Insolvenz

Diese Vorgehensweise findet auch die Zustimmung der Verbraucherzentralen, denn die Händler sind nur zur ordnungsgemäßen Lieferung der Karten verpflichtet. Der Ticketkäufer wird daher zum Gläubiger gegenüber dem Veranstalter, da die Leistung (das Konzert) nicht erbracht wurde.

Ob man sein Geld zurückerhält, hängt davon ab, über wie viel Masse der insolvente Veranstalter noch verfügt. In Regel stehen die Chancen nicht gut, sein Geld zurückzuerhalten, denn Gläubiger erhalten im Fall der Insolvenz meist nur einen Bruchteil ihrer Außenstände – und als geprellter Ticketkäufer ist man nur ein Gläubiger unter vielen.

Gut informieren

Grundsätzlich gilt: Bei Konzertabsagen sollte man versuchen, sich über die genauen Modalitäten zu informieren. Besonders hilfreich ist es dabei, die Websites der Veranstalter und deren Facebook-Seiten genau anzusehen. In der Regel erhält man dort die notwendigen Informationen.

Alles zum Thema:

konzerttickets