Konzertkarten

Konzertkarten © Christian Grube

Bei besonders begehrten Konzerten und Sportveranstaltungen floriert der Karten-Schwarzmarkt. Um dem hemmungslosen Weiterverkauf von Tickets Einhalt zu gebieten, haben sich Veranstalter etwas einfallen lassen: das personalisierte Ticket. Doch was ist das überhaupt?

Um den Schwarzmarkt bei großen Konzerten und Sportveranstaltungen einzudämmen, kamen einige Bands und Veranstalter auf die Idee, Tickets zu personalisieren. Ein derartiges Ticket ist im Vergleich zu "normalen" Konzertkarten, die sog. Inhaberpapiere sind, ein Namenspapier. Die Personalisierung von Tickets ist nach einem Urteil des BGH grundsätzlich zulässig.

Im Gegensatz zu normalen Karten wird auf dem personalisierten Ticket der Name des Käufers oder sogar seine Personalausweisnummer eingetragen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur derjenige, der die Karten erworben hat und seine Begleiter Einlass zur entsprechenden Veranstaltung erhalten.

Identifizieren Sie sich!

Am Eingang zur Konzerthalle muss der Käufer dann seine Identität nachweisen, normalerweise durch Vorlage des Personalausweises. Hat der Ticketinhaber diesen vergessen, so kann er sich unter Umständen auch mit Pass oder Führerschein ausweisen.

Hat er kein derartiges Dokument dabei, behalten sich die Veranstalter vor, dem Inhaber der Karten den Einlass zu verweigern.

Rückgabe manchmal möglich

Was aber geschieht, wenn der ursprüngliche Käufer das Konzert nicht besuchen kann. Ist es möglich, die personalisierten Karten zurückzugeben, zu verkaufen oder an Dritte zu übertragen? 

Ein Vorteil der personalisierten Tickets ist, dass einige Veranstalter bzw. Händler ein Rückgaberecht anbieten, das bei "normalen" Karten normalerweise nicht existiert. Das Rückgaberecht ist nicht gesetzlich verpflichtend, ermöglicht es aber dem Ticketkäufer, seine bereits erworbenen und bezahlten Karten loszuwerden, wenn er sie nicht einfach verfallen lassen will oder schlichtweg niemanden kennt, dem er die Tickets übertragen kann. Es lohnt sich also, sich vorher über derartige Möglichkeiten zu informieren.

Die Schwierigkeit des Verkaufs

Will ein Käufer seine Karten verkaufen, darf ein Veranstalter den privaten Weiterverkauf auch bei personalisierten Tickets nicht untersagen. Auch darf er, laut einem Urteil vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 5.3.2010 – 406 O 159/09), dem Besitzer nicht vorschreiben, auf welchen Portalen er das Ticket verkaufen darf.

Rechtlich ist ein Privatverkauf von Konzert- oder Sportveranstaltungskarten legal – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 bestätigt. Beim gewerblichen Weiterverkauf von Karten ist die Situation eine andere. Veranstalter dürfen den Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren als dem ursprünglichen Preis untersagen. 

Beim Verkauf normaler Tickets, ist die Angelegenheit mit der Übergabe der Karten an den Zweitkäufer erledigt, nicht aber bei personalisierten Tickets. Hier ist vorher eine Umpersonalisierung notwendig.

Ich kann nicht hin – was tun?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Tickets umpersonalisieren bzw. übertragen zu lassen:

1. Im Vorfeld des Konzertes bieten Verkaufsstellen Ticketkäufern die Möglichkeit an, per Email oder über den Kundenaccount eine Übertragung zu beantragen. Bei der Antragstellung muss ein Foto oder Scan eines Ausweisdokuments des Originalkäufers mitgesendet werden. Manche Verkaufsstellen erheben für das Umpersonalisieren eine Gebühr.

2. Am Konzertabend bieten viele Veranstalter an, die Tickets an einem speziell dafür eingerichteten Schalter umpersonalisieren zu lassen. Erfahrungsgemäß bilden sich dort oft lange Schlangen. Wer sich dort anstellt, muss mit längeren Wartezeiten rechnen und sollte dies bei der Anreise einplanen. Wichtig ist, dass der Erstkäufer des Tickets anwesend sein und sich mit einem Dokument ausweisen muss. Konzertbesucher sollten von dieser Möglichkeit nur im Notfall Gebrauch machen.

In der Vergangenheit haben Veranstalter die Umpersonalisierung von weiterverkauften personalisierten Tickets verweigert, wenn die Zweikäufer lediglich kopierte Identifikations-Dokumente und eine Vollmacht des Erstkäufers vorweisen konnten, der ursprüngliche Käufer aber nicht vor Ort war und kein Scan des Ausweises vorlag. 

3. Anders verhält es sich, wenn der Verkäufer selbst die entsprechende Veranstaltung besucht und beispielsweise zwei seiner vier Karten verkauft hat. Dadurch, dass der ursprüngliche Käufer vor Ort ist, ist eine Umpersonalisierung nicht notwendig.

Jedem Käufer von personalisierten Tickets kann also jedem nur geraten werden, die Finger von Auktions- und Weiterverkaufsplattformen zu lassen und sich genau zu informieren. Der Weg der Umpersonalisierung ist zwar aufwendig, aber sinnvoll.

Wer nicht viel Geld verlieren will, sollte in jedem Fall personalisierte Karten grundsätzlich bei den bekannten VVK Stellen erwerben. Wer als Käufer einer Karte diese loswerden will, sollte sich dringend bei der ursprünglichen Verkaufsstelle informieren, ob und wie eine Rückgabe oder eine Umpersonalisierung möglich ist.