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Der Bundestag hat die sog. Gutscheinlösung für Eintrittskarten beschlossen, um Veranstalter von Kultur, Sport- und Freizeitevents zu entlasten. Was das für Ticketkäufer bedeutet, erläutern wir hier.

Die Gutscheinregelung folgt dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 8. April verabschiedet hatte. Der Gesetzestext lautet wie folgt:

Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport-oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Entsprechende Lösungen gelten auch für Reihen von Kultur-, Sport- oder Freizeit-Veranstaltungen, die wegen der Coronakrise nicht alle stattfinden konnten. In Frage kommen beispielsweise Dauerkarten für Sportveranstaltungen oder Abonnement-Karten für Theater oder Konzerte.

Der Gutschein muss den gesamten Wert der Eintrittskarten einschließlich der Vorverkaufsgebühren umfassen.

Käufer kann Rückerstattung in bestimmten Fällen verlangen

Gleichzeitig gilt folgende wichtige Regelung: "Der Ticketkäufer kann die Auszahlung des Wertes der Eintrittskarte verlangen, sofern die Gutscheinlösung aufgrund seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder er den Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat."

Die Frage lautet: Welche "persönlichen Lebensumstände" machen die Annahme eines Gutscheins "unzumutbar"? Dafür müssen die Ticketverkäufer und Veranstalter nun Lösungen finden. Denkbar sind neben Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit auch Krankheit oder Furcht vor Ansteckung bei der Ersatzveranstaltung.

Veranstalter können auch andere Lösungen anbieten

Das Gesetz zwingt Veranstalter keineswegs dazu, in allen Fällen Gutscheine auszuhändigen. Sie können sich auch dafür entscheiden, auf Wunsch den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Die Gutscheinregelung soll aber verhindern, dass Veranstalter wegen der massenhaften Rückerstattung gekaufter Tickets Insolvenz anmelden müssen. In diesem Fall würde der Ticketkäufer vermutlich nur Bruchteile von Cents aus der Insolvenzmasse erhalten.

Hoffnung auf Besserung

Gleichzeitig ist mit der Gutscheinregelung die Hoffnung verbunden, dass 2021 wieder ein einigermaßen geregelter Veranstaltungsbetrieb möglich ist.

Falls das nicht der Fall sein sollte, ist gut möglich, dass der Gesetzgeber über ergänzende Maßnahmen wie einen Hilfsfonds für Veranstalter nachdenken muss.

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