KISS (live in Iffezheim 2019) © Rudi Brand
Die Fans haben darauf gehofft, doch das abgebrochene Konzert von KISS in Iffezheim wird nicht nachgeholt. Der eng gestrickte Tourplan der "End of the Road World Tour" erlaube keinen Ersatztermin, heißt es von offizieller Seite des Konzertveranstalters Vaddi Concerts.
Stattdessen bietet der Veranstalter den 14.000 Konzertbesuchern aus Iffezheim gegen Zusendung der Konzertkarten eine Teilerstattung in Höhe von ca. 38 % des Eintrittspreises oder Eintrittskarten für das Konzert von Slayer am 3. August 2019 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle in Stuttgart.
Das Formular zur Geltendmachung der Ansprüche kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Kritik am Veranstalter
In den sozialen Medien wird der Veranstalter daraufhin massiv kritisiert. Die Kritik entzündet sich zum einen an dem Angebot, Karten für Slayer zu erhalten. Die Gemeinsamkeiten zwischen den Fanbases beider Bands sind offensichtlich begrenzt.
Andere äußern sich verständlicherweise enttäuscht darüber, dass es keinen Nachholtermin geben wird. Doch das ist sicherlich nicht die Schuld von Vaddi Concerts. KISS haben sich freilich zu der ganzen Thematik überhaupt nicht geäußert.
In ihrer Enttäuschung fordern manche Fans sogar die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises, andere erwägen rechtliche Schritte. Doch ist die Frage ob ein Gang vors Gericht sinnvoll ist, da Anwaltskosten und Streitwert in keinem Verhältnis stehen – von der aufgewendeten Zeit und den Nerven ganz zu schweigen.
Beide Seiten bedenken
Dass die Angebote die Enttäuschung der Fans über den Abbruch nicht aufwiegen kann, ist verständlich. Allerdings haben KISS 9 von 20 Songs gespielt, was 45% der gesamten Show entspricht. Die 38% Rückerstattung erscheinen sich daher im Rahmen zu bewegen, zumal es auch noch einen (nicht-musikalischen) Support gab.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kaufpreis anteilig zurückzuerstatten, da die durch den Kauf der Karten vertraglich vereinbarte Leistung nur teilweise erbracht werden konnte. Anders sieht bei weiteren Kosten aus. So muss der Veranstalter weder Anfahrts- und Hotelkosten noch die Vorverkaufsgebühr ersetzen.
Umgekehrt ersetzt dem Veranstalter auch niemand die Kosten für Security, Technik und Platzmiete, abgesehen von der Zeit der Mitarbeiter, die aufgewendet werden muss, um die berechtigten Ansprüche der Besucher zu bearbeiten. Das ist kein Trost für die Besucher, sollte aber bei aller Enttäuschung bedacht werden.