Roger Waters (live in Mannheim 2018)

Roger Waters (live in Mannheim 2018) © Rudi Brand

Das für den 28. Mai 2023 geplante Roger Waters Konzert in der Frankfurter Festhalle soll nicht stattfinden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und die Hessische Landesregierung haben sich darauf geeinigt, den Auftritt des Pink Floyd Mitbegründers abzusagen. Ob das Konzert wirklich abgesagt wird, ist aber weiterhin völlig unklar.

Im Rahmen seiner "This is Not a Drill" Tour will Roger Waters 2023 fünf Konzerte in Deutschland spielen. Das ehemalige Pink Floyd-Mitglied steht aber aufgrund kontroverser, von vielen als antisemitisch betrachteter Äußerungen in der Kritik. 

Plädoyer für Absage

Die Forderung nach einer Absage ist in Frankfurt besonders stark und besonders konkret. Der geplante Veranstaltungsort, die Festhalle, befindet sich im Besitz der Messe Frankfurt. Diese gehört zu 60% der Stadt Frankfurt und zu 40% dem Land Hessen. 

Ansonsten befindet sich von den Locations, in denen Roger Waters auftreten soll, nur die Olympiahalle in München in staatlicher Hand. 

Die Stadt beschließt, die Messe soll beschließen

Am 24. Februar wurde vom Magistrat die Anweisung zur Konzertabsage beschlossen, diese wird die Geschäftsleitung der Frankfurter Messe per Gesellschafterbeschluss erhalten. In dem Beschluss heißt es:

 "Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen als Gesellschafter der Messe Frankfurt GmbH weisen die Geschäftsführer der Messe Frankfurt GmbH an, (…) den (…) geschlossenen Vertrag zur Durchführung der Veranstaltung ‚Roger Waters 2023 Konzert‘ in der Festhalle Frankfurt am Main am 28.05.2023 in Abstimmung mit den Gesellschaftern unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen."

Was ist mit Schadensersatz?

Die Messe Frankfurt hat bisher keine Entscheidung getroffen. Klar ist aber, dass eine Absage des Konzerts Schadensersatzforderungen des Veranstalters FKP Scorpio in Millionenhöhe nach sich ziehen wird. Alternativ könnte der Veranstalter gegen die Absage des Konzerts gerichtlich vorgehen, so dass Stadt und Land gezwungen werden, die Veranstaltung zuzulassen.

Anders gesagt: Die Kündigung aus wichtigem Grund könnte unwirksam und nichtig sein, weil die Meinungsäußerungen von Roger Waters vielleicht vieles sind, aber nicht verboten. Wenn der Staat (in diesem Fall die Stadt Frankfurt und das Land Hessen) aber gegen Meinungen vorgeht, die er für unangemessen hält, dann gelten aufgrund der Meinungsfreiheit besonders strenge Regeln. Wenn der Staat das Konzert eines Künstlers absagen will, dann agiert er auf rechtlich extrem dünnen Eis.

Ob das Konzert von Roger Waters tatsächlich abgesagt wird, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar – und wird es auch noch einige Zeit bleiben.

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