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Eric Clapton (live in Köln 2018) © Torsten Reitz

Eine alte CD bringt einer Frau aus Ratingen jede Menge Stress ein: Sie bot die CD mit unautorisierten Aufnahmen von Eric Clapton unwissentlich zum Verkauf im Internet an. Es folgten eine Klage und nun der Sieg Claptons vor Gericht.

Wie zahlreiche Medien berichten, hat die 55-Jährige Gabriele P. aus Ratingen, in der Nähe von Düsseldorf die CD mit einem Live-Mitschnitt von einem Eric Clapton-Konzert für 9,95 Euro im Netz angeboten.

Bootleg im Supermarkt erworben

Sie habe die CD bei der Haushaltsauflösung ihres verstorbenen Ex-Ehemanns gefunden, der die CD vor mehr als 30 Jahren legal in einem Supermarkt erwarb.

Wer sich an die 1990er erinnert, der weiß, dass diese Schilderung durchaus zutreffend sein kann, denn viele Läden scherten sich damals kaum darum, ob sie offizielle Scheiben oder Bootlegs verkauften.

Bei der Bootleg-CD handelt es sich um diese Ausgabe, die bei Discogs zu finden ist, dort aber (wie alle Bootleg-CDs nicht zum Verkauf angeboten werden darf. Besonders fies: Auf der CD steht "Original Artist Recording", was einen potentiellen Verkäufer zusätzlich in die Irre führen könnte.

Hohe Strafandrohung

Eric Clapton ließ Gabriele P. durch seine Rechtsvertreter eine Unterlassungserklärung zukommen, die sie nicht unterzeichnete. Daraufhin zog Clapton vor Gericht. Im folgenden Unterlassungsprozess siegte er vor dem Landgericht Düsseldorf.

Da es sich bei der CD mit dem Titel "Eric Clapton: Live USA" um einen illegalen Mitschnitt handle, verbot das Gericht den weiteren Verkauf der CD und legte im Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft fest.

Sieger und Verlierer

Die Höhe des Ordnungsgeldes verblüfft schon einigermaßen. Mehr als ein paar Euro dürfte die CD nicht wert sein und wenn das Gericht ein Zeichen gegen den Verkauf von Bootlegs setzen wollte, hätte die Androhung eines Ordnungsgeldes von 25.000 Euro oder 2.500 Euro vollkommen ausgereicht. 

Eric Clapton geht zwar als Sieger aus dem Prozess hervor, hat aber ein weiteres Mal weltweite Negativschlagzeilen gemacht. Nachrichtenseiten aller möglichen Länder berichteten über den Prozess, besonders in den USA schlug sein Vorgehen hohe Wellen. 

Frau war ahnungslos

Nach eigenen Angaben war sich die Angeklagte nicht im Klaren darüber, dass sie eine nicht vom Künstler autorisierte CD zum Kauf anbot. Da ihr Ehemann die CD legal in einem Supermarkt erworben hatte, glaubte sie nicht, dass ihr der Verkauf teuer zu stehen kommen könnte.

Das Gericht ließ diese Erklärung nicht gelten, da Unwissenheit bekanntlich nur selten vor Strafe schützt und im Urheberecht nur die Frage zählt, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Die Angeklagte muss nun die Anwaltskosten beider Parteien und die Gerichtsgebühren (rund 3400 Euro) tragen. 

Ambitionierter Anwalt

Wie der Metal-Hammer berichtet, kündigte der Anwalt von Gabriele P. an, ein weiteres Mal Rechtsmittel beizulegen. Vor allem die Äußerung, es müsse geklärt werden, ob der Fall ein Thema für den Europäischen Gerichtshof sei, sollte bei Gabriele P. die Alarmglocken schrillen lassen.

Ihr Anwalt denkt offensichtlich mehrere Instanzen voraus und will aus dem kleinen Fall eine ganz große Sache machen. Sollte Gabriele P. diesen Weg wirklich beschreiten, drohen ihr Gerichtskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro bei extrem zweifelhaften Erfolgsaussichten. 

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