IMPRESSIONEN VOM SAMSTAG BEIM MAIFELD DERBY 2019

IMPRESSIONEN VOM SAMSTAG BEIM MAIFELD DERBY 2019 © Leonard Kötters

Eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, welche die baden-württembergische Landesregierung wegen der sich zuspitzenden Lage in der Coronavirus-Krise heute erlassen hat, wird das öffentliche Leben im Land stark einschränken. Diese gilt von heute an bis voraussichtlich 15. Juni.

Laut Miniserpräsident Winfried Kretschmann sei die Verlangsamung der Ausbreitung das oberste Ziel. Daher seien nun weitere entschiedene Maßnahmen beschlossenen worden.

"Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen“, so Kretschmann.

Veranstaltungen ab 100 Personen bis auf Weiteres generell untersagt

Neben Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Schwimmbädern und Sportstätten sind insbesondere auch Kultureinrichtungen jeglicher Art und Veranstaltungen von den massiven Einschränkungen betroffen. Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind von nun an bis auf Weiteres generell untersagt, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel. 

Außerdem wird von der Landesregierung grundsätzlich empfohlen, alle Veranstaltung – auch solche mit weniger als 100 Gästen – die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern sollen die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung mittels der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehen über ein Verbot entscheiden.

Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, dass folgende Einrichtungen bis Mitte Juni geschlossen bleiben:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Das Außerkrafttreten der Verordnung hat die Landesregierung zunächst auf den 15. Juni festgesetzt. Allerdings können die Maßnahmen je nach Entwicklung auch früher aufgehoben werden.

Die vollständige Mitteilung ist hier.

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