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Herbert Grönemeyer (live in Jamel, 2018) © Falk Simon

Herbert Grönemeyer hat im Prozess gegen zwei Paparazzi die Oberhand behalten. Diese verklagten ihn zunächst wegen angeblicher Körperverletzung, drangen aber nicht durch und wurden sogar vom Landgericht Köln zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Zwei Fotografen behaupteten, Sänger Herbert Grönemeyer habe sie bei einem Vorfall am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 verprügelt und zeigten deshalb Grönemeyer wegen Körperverletzung an. 

Jedoch handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um eine Falle, in die der Sänger gelockt wurde. Während ein Paparazzo Grönemeyer mit seiner Kamera provozierte, filmte ein weiterer die Szene, um so Grönemeyers Reaktion auf Video festzuhalten. Dieser Trick sei lange erprobt und in Paparazzi-Literatur beschrieben.

Handeln aus Notwehr

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung schilderte Grönemeyer seine Perspektive des Geschehens. Er erklärt einen der Fotografen lediglich am Nacken gepackt zu haben, um so weitere Fotos zu verhindern. Anschließend traf der Sänger einen der beiden Paparazzi mit seiner Tasche am Kopf, woraufhin dieser sich auf den Boden fallen ließ. Beide haben sich in der Folge nach Überzeugung des Gerichts weitere Verletzungen zugefügt, um Grönemeyer zu belasten.

Richter Achim Hengstenberger vom Langgericht Köln wertete Grönemeyers Vorgehen jedoch als Notwehr, denn dieser versuchte seine Familie zu schützen. Zudem verstrickten sich die Angeklagten in Widersprüchen, denn diese behaupteten nur Fotos von Grönemeyer machen zu wollen. Jedoch ist auf den Aufnahmen zu sehen, dass sie insbesondere Grönemeyers Lebensgefährtin gezielt fotografierten. Das Verfahren gegen Grönemeyer wurde daher eingestellt.

Keine Spur von Einsicht

Wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers und Falschaussagen wurden die Paparazzi hingegen zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen verurteilt. Damit blieb das Gericht über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Beide kündigten an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Beide zeigten sich diese uneinsichtig. Einer der Paparazzi erklärte sogar, dass sie Grönemeyer irgendwann wegen einer solchen Sache drankriegen werden. "Lassen Sie es lieber, sonst kriegen wir Sie beim nächsten Mal richtig dran", drohte daraufhin Richter Hengstenberger, wie der Kölner Express berichtet.

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