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Die Lärmsituation in der Heidelberger Altstadt in den Abend- und Nachtstunden sorgt seit längerem für Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen. Im Dezember stimmt der Gemeinderat über eine neue Sperrzeitregelung für die Altstadtwirte ab.

In der Heidelberger Altstadt streiten Anwohner und Wirte um eine mögliche Sperrzeitverlängerung für die ansässigen Wirte. Anlass dazu war ein privates Lärmgutachten, nach dem die zulässigen Grenzwerte der Verwaltungsvorschrift TA Lärm zwischen 22 und 6 Uhr in einigen Bereichen der Altstadt, besonders in der Unteren Straße, überschritten werden.

Die beiden Haupt-Interessengruppen in der Diskussion sind die Bewohner der Altstadt, größtenteils durch die Bürgerinitiative LindA (Leben in der Altstadt) vertreten, und die ansässigen Kneipenwirte, die in der Dehoga, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband organisiert sind. LindA ist an einer Verlängerung der Sperrzeiten interessiert, die Dehoga möchte den Status Quo zumindest beibehalten.

Vielleicht sogar kürzere Sperrzeiten?

Die bisherige Regelung für die Altstadt sieht vor, dass die Gaststätten in der Unteren Straße und einigen angrenzenden Orten unter der Woche um 2 Uhr und am Wochenende um 3 Uhr schließen müssen. Für einige Clubs wie das Cave 54 oder die Tangente bestehen Ausnahmeregelungen.

Dem gegenüber steht die wesentlich liberalere Landesregelung, nach der Kneipen unter der Woche bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr geöffnet haben dürfen. LindA hingegen pocht auf eine Verlängerung der Sperrzeit um je eine Stunde, so dass die Kneipen in der Heidelberger Altstadt unter der Woche um 1 Uhr und am Wochenende um 2 Uhr schließen müssten.

Einführung der Landesregelung?

In einer Sitzung des Bezirksbeirats der Altstadt zeichnete sich Ende November eine Mehrheit für eine gänzliche Aufhebung der aktuellen Sperrzeiten ab, so dass die Landesregelung einsetzten würde. Die meisten Fraktionen des Heidelberger Gemeinderats haben sich ebenfalls für die Einführung der Landesregelung ausgesprochen. Kompromissvorschläge der Stadtverwaltung scheinen vom Tisch zu sein. Wenn der Gemeinderat am 18. Dezember für eine Aufhebung stimmen sollte, könnte die Neuregelung bereits ab dem 1. Januar in Kraft treten.

Falls der Gemeinderat für die Einführung der Landesregelung stimmen sollte, ist weiterer Streit vorprogrammiert. Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Anwohner eine Verkürzung der Sperrzeiten nicht einfach hinnehmen und vermutlich gerichtlich dagegen vorgehen werden. Aufgrund einer früheren Gerichtsentscheidung muss der Gemeinderat seine Entscheidung mit einem aktuellen Lärmgutachten begründen. Das letzte privat in Auftrag gegebene Gutachten zeigte aber deutliche Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte. Wie der Gemeinderat damit umgeht, wird sich in der Sitzung am 18. Dezember zeigen.