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Antworten auf häufige Musikerfragen

Konzertbilder deiner Band (2): "Darf ein Fotograf Fotos unserer Show verkaufen?"

Tipps für Musiker und Bands von Christian Grube
veröffentlicht am 13.11.2017

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Konzertbilder deiner Band (2): "Darf ein Fotograf Fotos unserer Show verkaufen?"

Stage-Fotograf bei Local Heroes 2017 in Salzwedel. © MKB 2017

Das Thema Konzertbilder beschäftigt viele Bands, z.B. die Frage: "Es gibt Fotos von unserer Band auf einer Seite die wir nicht mögen, diese Bilder werden auch verkauft – obwohl wir dagegen sind und nichts dafür bekommen. Wie können wir das untersagen?"

Backstage PRO gibt euch regelmäßig Praxistipps, doch oft genug sind die Themen ausreichend komplex, so dass noch Fragen offen bleiben. Sofern es uns möglich ist, möchten wir darauf eingehen. Zum Thema Konzertfotos haben wir uns zuvor bereits damit beschäftigt, ob man solche eigentlich einfach so selbst verwenden kann (Spoiler: Nein, ganz so einfach ist das nicht).

Diesmal geht es um einen etwas anderen Fall.

Stellt euch vor, Fotografen kommen zu euren Konzerten, um in Lokalzeitungen oder Online-Magazinen von eurer Show zu berichten. Irgendwann entdeckt ihr auf der Homepage eines freien Fotografen Fotos von euch – doch sie gefallen euch nicht. Zu allem Überfluss bekommt ihr mit, dass die Bilder über Agenturen zum Kauf angeboten werden. Das wollt ihr unterbinden, doch könnt ihr das überhaupt?

Zu allererst müssen wir euch darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung geben wollen und geben dürfen und dass solche Themen auch nicht vollumfänglich innerhalb eines Artikels aufzubereiten sind. Oft entscheiden Nuancen und die Sachlage des Einzelfalls. Wenn es für euren Fall konkreter werden soll, ist eine Beratung notwendig.

Grundsätzliche Aspekte

Zum genannten Fall müssen einige grundsätzliche Punkte klar sein:

In Deutschland hat jede Person das Recht auf informelle Selbstbestimmung. In § 22 KunstUrhG heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)". Damit soll die Privatsphäre von Privatpersonen geschützt werden.

Wenn ihr als Band eine Bühne betretet oder auf der Straße eure Instrumente auspackt und mit der (öffentlichen) Darbietung beginnt, seid ihr in aller Regel jedoch keine Privatpersonen mehr, sondern werdet zu Personen der Zeitgeschichte. Ist dies der Fall, dann greift eine der in § 23 KunstUrhG genannten Ausnahmen: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte".

Nehmen wir an, wer ein Publikum und Presse zieht, weckt damit ein "öffentliches Interesse". Ohne Frage ist es dann seitens des Fotografen "guter Stil", wenn er die Musiker anspricht und fragt, ob es okay ist, wenn er Fotos macht. Manche Fotografen gehen nach der Darbietung zu den Musikern und zeigen ihnen die Fotos. Ein so direkter Kontakt – zum Beispiel bei Straßenmusik – ist für beide Seiten ideal, weil man sich hier kurz absprechen kann, welcher weitere Umgang mit den Fotos für beide Seiten OK ist.

Ein wenig anders verhält es sich bei Konzerten in Clubs oder Konzerthallen, wo es einen solchen direkten Kontakt nicht unbedingt gibt. In diesen Fällen handelt es sich üblicherweise um Events, in denen ein Veranstalter das Hausrecht hat. Fotografen werden für Konzerte dieser Art akkreditiert. Der Veranstalter, das kann die Band selbst, die Venue oder eine externe Firma sein, teilt den Fotografen dabei die Bedingungen mit, unter denen er seine Fotos vom Konzert anfertigen darf – Stichwort: "3 Songs/no flash".

Mögliche Vorab-Verabredungen und Bedingungen

Eine Band oder ein Management kann jedoch in einer zu unterschreibenden Vereinbarung gewisse Bedingungen festlegen. So ist es bei einigen Künstlern üblich den Weiterverkauf für Merchandise-Zwecke zu untersagen oder die Veröffentlichung nur für ein bestimmtes Medium freizugeben.

Rechtlich sind besonders weitgehende Vereinbarungen teils umstritten (wenn Fotos zum Beispiel im Original-File komplett übergeben werden sollen) und nicht abschließend bewertet. Gerade US-amerikanische Bands und Managements machen rege Gebrauch von Verträgen dieser Art, was daran liegt, dass das "Copyright" dort übertragbar ist, was natürlich ausgenutzt werden kann.

Dies ist in Deutschland anders geregelt: Die Urheberrechte des Fotografen können nicht einfach so außer Kraft gesetzt werden. Man kann nicht verlangen, dass die Originalfotos nach Konzert kostenlos zur freien Nutzung abzugeben sind. Man darf aber darum bitten Kopien der Fotos selbst zu Eigenzwecken nutzen zu dürfen und wird dann auch nicht selten auf eine freundliche Reaktion treffen.

Hat ein Fotograf mit der Fotoerlaubnis gar keine Bedingungen genannt bekommen (im redaktionellen Alltag ein seltener Fall), so darf er seine Fotos prinzipiell überall veröffentlichen, wenn man voraussetzt, dass die Einwilligung zum fotografiert werden mit der Akkreditierung gegeben ist. Unserer Erfahrung nach ist dies der Normalfall. Wenn die Sachlage aufgrund der jeweiligen Konstellation (falls zum Beispiel offen bleibt, wem die Entscheidung zusteht) unklar bleibt, braucht der Fotograf unter Umständen von mehreren Parteien, darunter den Abgebildeten selbst, eine Erlaubnis.

Eure Optionen

Wichtig ist also: Seid sensibel für das Thema und kümmert euch im vornherein oder spätestens noch am Veranstaltungsabend um das Thema, sofern es nicht an euren Veranstalter oder das Management delegiert ist, sondern euch selbst obliegt!

Was aber kann eine Band nun tun, wenn sie im Nachhinein Fotos findet, die in ihren Augen nicht vorteilhaft sind?

Im Nachhinein die Verbreitung von Fotos zu verbieten, die auf legitimen Weg entstanden sind, ist nur schwer möglich. Zunächst sollte der Fotograf freundlich angeschrieben und gebeten werden, die Fotos nicht mehr anzubieten. Wer gleich die große Keule herausholt und beleidigend wird, wird sicherlich keine freundliche Antwort bekommen.

Man muss dabei bedenken: Ist der Fotograf kein Pressefotograf mit dem Auftrag eines Mediums, sondern reiner Freelancer, dann muss er sehen wo er bleibt. Eine finanzielle Beteiligung der Band bei Verkauf eines Fotos ist ein feiner Zug, jedoch keine Verpflichtung seitens des Fotografen. Wer denkt, dass hierbei Summen in drei- bis vierstelligen Bereichen gezahlt würden, hat sich sowieso gewaltig geirrt. Eine Lokalzeitung zahlt für die Publikation eines Fotos oft nicht mehr als 20 Euro.

Rechtlichte Handhabe hat man, wenn das Bild den betreffenden Musiker in einer privaten Situation – z.B. beim Toilettengang im Backstagebereich – zeigt, dann greift er in die Privatsphäre ein und der Fotograf muss das Bild löschen.

Selbstverständlich könnt ihr eine Fotovereinbarung anfertigen und alle Fotografen bei euren Konzerten unterzeichnen lassen. Doch ihr solltet euch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen: Ist man eher nur lokal bekannt? Will man überregionales Publikum erreichen? Gleichzeitig bekommt man als Band schnell den Ruf arrogant und überheblich zu sein.

Solltet ihr eine Vereinbarung einsetzen wollen, denkt immer daran, was ihr erreichen wollt. Ihr könntet zum Beispiel die redaktionelle Verbreitung erlauben, aber den Verkauf zu Merchandise-Zwecken untersagen. Dabei und sowieso immer bei solchen Dingen, in denen verschiedene Interessen aufeinandertreffen: Lotet Kompromisse aus, auch wenn die Situtation verfahren scheint. Redet miteinander und bringt die Fotografen nicht wegen Lapalien gegen euch auf. Der ein oder andere von ihnen ist vielleicht so gut, dass sich eine Zusammenarbeit anbeitet, die über das eine Ausrutscher-Foto weit hinausgeht. In Streitfällen führt jedoch definitiv kein Weg am Gang zum Anwalt vorbei.

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