Ein erster Schritt
Bundestag verabschiedet Gutscheinlösung, lehnt Kulturförderungsanträge ab
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Die Gutscheinregelung folgt dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 8. April verabschiedet hatte. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport-oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben.
Entsprechende Lösungen gelten auch für Reihen von Kultur-, Sport- oder Freizeit-Veranstaltungen, die wegen der Coronakrise nicht alle stattfinden konnten. In Frage kommen beispielsweise Dauerkarten für Sportveranstaltungen oder Abonnement-Karten für Theater oder Konzerte.
Der Gutschein muss den gesamten Wert der Eintrittskarten einschließlich der Vorverkaufsgebühren umfassen. Der Ticketkäufer kann die Auszahlung des Wertes der Eintrittskarte verlangen, sofern die Gutscheinlösung aufgrund seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder er den Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat.
Hilfsfonds für die Kulturbranche?
Gleichzeitig lehnte der Bundestag Anträge der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE ab, die weitergehende Hilfen für die Kulturbranche vorsahen. So forderte die FDP ein "umfangreiches Sofortprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Wichtig seien vor allem unbürokratisch zur Verfügung gestellte Liquiditätshilfen. Gefordert werden unter anderem Überbrückungskredite, Bürgschaften, gestundete Sozialversicherungsbeiträge und ein Ausfallrisikofonds."
Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für einen "Kulturrettungsfonds" aus, "der unter anderem Zu-schüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Eine fachkundige Kommission, in der die Kultursparten vertreten sein müssten, soll Rettungspakete erarbeiten und beraten, wie der Kulturbetrieb wieder anlaufen könnte."
DIE LINKE fordert ein "Soforthilfeprogramm Kultur" mit bedarfsgerechten und unbürokratischen Zuschüssen für Kulturbetriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Weitere Forderungen beziehen sich auf "Ausfallhonorare, einen erhöhten Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse, einen Entschädigungsfonds für Veranstalter, Projektförderungen, ein Verbandsklagerecht und einen Kulturfonds für coronaspezifische Programme."
Anträge abgelehnt
Diese Anträge wurden in unterschiedlichen Konstellationen, aber stets mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Dabei handelt es sich um einen nicht außergewöhnlichen Vorgang, der keineswegs bedeutet, dass weitere Hilfen für die Kulturbranche ausgeschlossen sind.
Die SPD verwies auf ein von der Fraktion beschlossenes Positionspapier, das weitere "konkrete Hilfen für Kunst, Kultur und Medien in der Corona-Pandemie" enthalte. Diese werde nun "Gegenstand weiterer Beratungen in der Koalition aus den Fraktionen der CDU/CSU und SPD."
Nicht das letzte Wort
Sowohl CDU/CSU wie SPD erklärten darüber hinaus ihren Willlen, "nachzusteuern". CDU/CSU erklärten zudem, der Bund habe mit den bereits erfolgten Maßnahmen vorgelegt, "jetzt seien die Länder an der Reihe".
Das schließe aber nicht aus, Kommunen zu helfen, in denen sich eine besonders starke Kreativszene etabliert habe. "Diese Szene müsse für die Zukunft gesichert werden", heißt es in der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses (Link zum PDF).
Es bleibt abzuwarten, welche Hilfen die Kulturbranche im für Juni angekündigten Konjunkturprogramm erhalten wird. Finanzminister Olaf Scholz kündigte im Bundestag an, dass weitere Hilfen für Künstler und Kulturschaffende geplant sind. Kunst und Kultur seien für das Zusammenleben von allergrößter Bedeutung, ihre Arbeit müsse daher abgesichert werden.
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