Zum Welttag des Buches und des Urheberrechts
Musikindustrie mahnt Umsetzung der Urheberrechtsreform in Deutschland an
Dr. Harald Heker. © Philipp Lützenburger
Die UNESCO feiert seit 1995 den 23. April als den Welttag des Buches und des Urheberrechts, an dem nicht nur das Lesen und die Bücher im Zentrum stehen, sondern eben auch die Rechte ihrer Autorinnen und Autoren.
Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, weist an diesem Tag erneut auf die Bedeutung des Urheberrechts für den "Schutz und die faire Vergütung von kreativen Leistungen" und die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Rechtsrahmens hin: Ohne diesen drohe den Kreativen – insbesondere auch Musikerinnen und Musikern – im digitalen Raum eine Aushölung ihrer Rechte durch die großen Online-Plattformen.
Deutlicher Nachbesserungsbedarf
In diesem Kontext betont Heker noch einmal deutlich, dass die GEMA den aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht als eine Chance für die Musikindustrie sehe – jedoch mit deutlichem Nachbesserungsbedarf:
"Neben einer Änderung der 'Pastiche'-Schranke sind Nachbesserungen auch etwa beim Melodieschutz notwendig: Sofern dieser wegfallen soll, muss die Regelung eng umgrenzt werden. Sie muss zudem mit einem umfassenden Vergütungsanspruch der Kreativen kombiniert werden, was bisher nur lückenhaft der Fall ist.
Darüber hinaus setzt sich die GEMA im aktuellen Prozess für eine Stärkung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie für administrative Vereinfachungen bei den Regelungen zur Verlegerbeteiligung ein, die der speziellen Situation in der Musikbranche gerecht werden müssen.“
Lange überfällig
Auch die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) unterstreicht "die seit langem überfällige Einführung einer fairen Vergütung für ausübende Künstler bei Nutzungen ihrer Werke auf Internet-Plattformen".
"Bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es erhebliche Widerstände bei Verwertern und Labels. Doch ohne die Kreativen läuft auch im Internet nichts. Dafür müssen sie endlich eine angemessene Vergütung bekommen. Zumal in Pandemiezeiten Online-Auftritte oft die einzige Einkommensquelle sind."
Juristische Disruption
Aktuell befasst sich der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages mit dem deutschen Entwurf der Urheberrechtsreform. Davor hatte bereits der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Entwurfs geäußert.
Das eigene Regelkonstrukt für Deutschland schwäche die Rechtsposition von Künstler/innen und den mit ihnen partnerschaftlich zusammenarbeitenden Musikfirmen, während die Online-Plattformen teilweise weiter gestärkt würden. Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender BVMI, erläutert weiter:
"Der deutsche Gesetzentwurf zielt auf eine juristische Disruption, die dem europäischen Kompromiss widerspricht und den Digitalmarkt in Deutschland und darüber hinaus destabilisieren wird. Der Ansatz geht nach wie vor an der digitalen Realität und der gelebten Branchenpraxis vorbei und dies, obwohl zahlreiche Branchen vielfach konkrete rechtliche und tatsächliche Bedenken artikuliert haben."
Auch auf der achten BVMI-Kulturkonferenz war die Urheberrechtsrichtlinie ein polarisierendes Thema, das von vielen Seiten deutlich kritisiert wurde.
Zwei Seiten einer Medaille
Die Stellungnahmen der Verbände zeigen, dass es sich bei der Ausgestaltung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht um ein emotionales Thema handelt. Immerhin geht es für die von ihnen vertretenen Musikerinnen und Musiker um deren Entlohnung im digitalen Raum – in Zeiten der Corona-Pandemie häufig die einzige und daher dringend schützenswerte Einnahmequelle.
Gleichzeitig gilt es, nicht aus den Augen zu verlieren, dass es sich bei der Urheberrechtsreform um ein komplexes Thema handelt – schon die EU-Vorlage musste in erster Linie versuchen, unterschiedliche Bedürfnisse verschiedener Parteien unter einen Hut zu bringen.
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