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Sensation an Allerheiligen

Endlich: YouTube einigt sich mit der GEMA

News von Torsten Reitz
veröffentlicht am 01.11.2016

gema youtube urheberrecht musikverwertung

Endlich: YouTube einigt sich mit der GEMA

Es wurde auch Zeit. Nachdem jahrelang keine Übereinkunft zustande gekommen war, haben YouTube und die GEMA ihren Streit beigelegt. Ab sofort werden gesperrte Inhalte wieder auf dem Google-Videoportal frei zugänglich sein.

Es ist eine kleine Sensation im deutschen Musikgeschäft, die aktuell die Runde macht: GEMA und YouTube schließen einen Vertrag, sodass künftig hierzulande die umstrittenen roten Sperrtafeln bei musikalischen Inhalten auf der Google-Videoplattform wegfallen.

Auch die etwa 70.000 von der hiesigen Verwertungsgesellschaft vertretenen Urheber werden ab sofort wieder ohne Tricks zu hören und zu sehen sein – und dafür von YouTube vergütet werden, wie die GEMA in ihrer Pressemitteilung erklärt.

Freiwillige Einigung

Über die Höhe der Kompensation pro Klick haben sich allerdings beide Parteien bislang nicht geäußert. Noch im Januar war die GEMA mit einer Klage am Oberlandesgericht München gescheitert, bei der sie 0,375 Cent pro Abruf in Rechnung gestellt und damit bei exemplarisch ausgewählten 1.000 Titeln auf einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro errechnet hatte.

Es ist daher damit zu rechnen, dass die Summe, auf die sich die beiden Streithähne nun geeinigt haben, unter der ursprünglichen GEMA-Forderung liegt. Fest steht:

  • Die freiwillige vertragliche Vereinbarung der beiden Parteien beinhaltet, dass YouTube die Verwertungsgesellschaft regelmäßig über die Abrufzahlen der von ihr vertretenen Künstler informiert und dafür entsprechende Zahlungen leistet, die die GEMA wiederum an ihre Mitglieder weiterleitet.
  • Außerdem wird YouTube eine Abschlagszahlung für die Jahre seit 2009 leisten, also den gesamten Zeitraum des bis heute andauernden Rechtsstreits.

Erster Schritt in die richtige Richtung?

Die GEMA spricht in ihrem Facebookbeitrag von einem

Die GEMA spricht in ihrem Facebookbeitrag von einem "Meilenstein für Musikurheber"

Die Google-Tochter erkennt trotz der Lösung des Konflikts jedoch weiterhin den von der GEMA angeführten juristischen Anspruch beim Thema Lizenzschuldnerschaft nicht an. Sie beharrt darauf, dass die Zahlungen auf Freiwilligkeit basierten.

YouTube beruft sich nach wie vor darauf, dass alleine die Uploader und nicht sie als Online-Plattform in punkto Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Haftung zu nehmen sind. Aufgrund der unklaren Rechtslage in dieser Hinsicht wären sie also weiterhin nicht dazu gezwungen, GEMA-Mitglieder an den durch die Abrufe der Videos erzielten Umsätzen zu beteiligen.

Dennoch betrachten die Vertreter der GEMA das Abkommen als einen Meilenstein, weil es den von ihnen repräsentierten Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg von YouTube biete und zudem eine Signalwirkung für andere Online-Plattformen habe.

Für die GEMA-Mitglieder bedeutet der heutige Tag aber vor allen Dingen erst einmal eines: Heute ist Zahltag. Auch die YouTube-Nutzer dürfen sich freuen, denn ab sofort steht dem ungetrübten Musikgenuss auch in Deutschland erst einmal nichts mehr im Wege.

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