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Niederlage vor Gericht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen ab

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.04.2021

coronakrise kulturpolitik

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen ab

Symbolfoto. © Brett Sayles via Pexels

Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" versuchte, die Öffnung von Kultureinrichtungen zu erreichen und das generelle Veranstaltungsverbot in Bayern aufzuheben. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hat ihr Ansinnen nun abgelehnt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Antrag gegen das generelle Veranstaltungsverbot und die Schließung von Kultureinrichtungen abgelehnt.

Wie es in der Pressemitteilung (Link zum PDF) heißt, erweise sich der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller "im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen".

Initiative für die Kunstfreiheit

Unter dem Namen "Aufstehen für die Kunst" hatten 23 Berufsmusikerinnen und -musiker versucht, das pauschale Konzert- und Aufführungsverbot der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung per Eilantrag aufzuheben.

Sie argumentierten, die Einschränkungen verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. Die Schließung von Theatern, Opern und Konzerthäusern sei zudem eine Benachteiligung der Kultur gegenüber anderen Einrichtungen, denen Öffnungen erlaubt sind, wie dem Einzelhandel und den Kirchen.

Auch gebe es ein minimales Infektionsrisiko in Theatern angesichts guter Belüftungssysteme und ausgearbeiteter Hygienekonzepte.

Keine gesicherten Erkenntnisse

Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass es "angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens und des Gesamtkonzepts des Verordnungsgebers (...) nicht entscheidend darauf ankomme, ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien.

Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehle es noch an gesicherten Erkenntnissen. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen".

Weitere juristische Schritte

Christian Gerhaher, Opernsänger und Initiator von "Aufstehen für die Kunst" kritisiert die Entscheidung:

"Wenn Juristen über Kunst urteilen, und nicht verstehen, was Kunst bedeutet, dann sehe ich die Freiheit der Kunst erschreckend gefährdet. (...) Die Kunst wurde hier in ihrem Wesen nicht begriffen."

Die Initiative zieht weitere juristische Schritte in Erwägung. Denkbar wäre ein Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, oder sogar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Wir überlegen in diese Richtung", so Gerhaher zur dpa.

Zusätzlich zum Eilantrag hatte die Initiative "Aufstehen für die Kunst" eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. In Bayern ist es jedem Bürger möglich, sich durch eine Popularklage direkt an den Landesverfassungsschutz zu wenden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts steht noch aus.

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