Bewahrung von kulturellen Ausdrucksformen
Laien- und Amateurmusizieren ist ab sofort immaterielles UNESCO-Kulturerbe
Amateurmusizieren zählt nun zum UNESCO-Verzeichnis der Immateriellen Kulturgüter. © University of Minnesota Duluth auf Flickr / Lizenz: CC BY-ND 2.0
Auf Vorschlag des Deutschen Musikrates und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) wurde das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Ziel des Verzeichnisses ist es, eine Bestandsaufnahme der in Deutschland praktizierten kulturellen Praktiken und Ausdrucksformen zu leisten. Unter immateriellem Kulturerbe versteht man u.a. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste und traditionelle Handwerkstechniken.
Auszeichnung für das Engagement der Laienmusiker
Prof. Dr. Christian Höppner vom Deutschen Musikrat, nahm gemeinsam mit Maila von Haussen (BDO) die Ausszeichnungsurkunde der UNESCO entgegen. Dabei hob er die Bedeutung der Laien- und Amateurmusik noch einmal hervor:
"Ein kreativer, reflektierender und bewahrender Umgang mit der musikalischen Vergangenheit wird gerade durch die Amateurmusik gelebt. Rund zwei Millionen Musikerinnen und Musiker sind aktiv in Verbänden der instrumentalen Amateurmusik tätig. Sie leben die Kulturelle Vielfalt in unserem Land, pflegen kulturelle Bräuche und geben sie an nachfolgende Generationen weiter."
Die Aufnahme dieser Praktik in das UNESCO-Verzeichnis sei nicht nur eine Auszeichnung für das vielfältige Engagement der Musiker, sondern unterstreiche auch die Bedeutung der Amatermusik für die Gesellschaft, so Höppner weiter.
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