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Dauerstreit beigelegt

GEMA und Musikveranstalter einigen sich auf neue Tarife ab 2014

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 12.12.2013

gema dehoga

GEMA und Musikveranstalter einigen sich auf neue Tarife ab 2014

Der Streit um GEMA-Tarife für Diskotheken ist endgültig beigelegt. © René Peschel

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA haben sich im Dauerstreit um Tariferhöhungen für Diskotheken und Musikveranstaltungen auf einen Kompromiss verständigt. Dieser sieht Erhöhungen für große und teure Veranstaltungen vor, federt die Mehrkosten aber durch mehrjährige Einführungsfristen ab.

Die Einigung wurde maßgeblich vom Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geprägt. Die Schiedsstelle hatte im April 2014 die geplanten Tarifsteigerungen der GEMA für Diskotheken als unangemessen und "überhöht" bezeichnet.

Differenzierte Tarife setzen sich durch

Gleichzeitig unterbreitete die Schiedsstelle einen differenzierten Einigungsvorschlag, der in Teilbereichen der GEMA recht gab, gleichzeitig aber zentrale Aspekte der von der GEMA geplanten Tarifreform aushebelte. Insbesondere forderte die Schiedsstelle eine "sachgerechten Differenzierung" zwischen "unterschiedlichen Betrieben, Veranstaltungstypen und Musiknutzungshandlungen".

Daher sprach sich die Schiedsstelle für differenzierte Tarife aus, die zwischen der hohen Nutzungsintensität von Musik in einer Diskothek und der geringeren Nutzungsintensität in Musikkneipen unterscheiden. Die jetzt beschlossenen Tarife tragen dieser Forderung Rechnung.

Ab 1. Januar 2014 gelten neue Tarife in drei Bereichen und zwar für

  • Diskotheken
  • Musikkneipen (ohne Tanz)
  • Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik

Die Regelung für Diskotheken

Der größte Konflikt entzündete sich an den Tariferhöhungen für Diskotheken. Die Schiedsstelle beim DPMA teilte die Ansicht der GEMA, dass die bisherigen Tarife für Diskotheken angesichts der intensiven Nutzung von Musik zu gering seien.

Die Einigung zwischen GEMA und Musikveranstaltern berücksichtigt das, ohne die vom DPMA vorgeschlagene Regelung zu übernehmen. Stattdessen wird im Verlauf einer langen Frist von acht Jahren (d.h. bis zum 31.12.2021!) der neue Tarif M–CD II 2 eingeführt. Dieser setzt die von der GEMA angestrebte lineare Steigerung der von den Veranstaltern an die GEMA zu zahlende Vergütung um.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Veranstaltungsfläche (in Schritten von jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 2,00 EUR). Besonders für große Diskotheken, die hohe Eintrittsgelder verlangen, zieht die Einigung deutliche Mehrkosten nach sich.

Rechenbeispiele

Die DEHOGA rechnet vor: "Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca. 29 Prozent, mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent, mit 200 qm und acht Euro bei ca. 64 Prozent oder mit 300 qm und 10 Euro bei ca. 123 Prozent."

Obwohl von einer Erhöhung von mehreren hundert Prozent keine Rede mehr sein kann, kommen auf die Diskothekenbetreiber doch deutliche Steigerungen zu, vor allem wenn die Einführungsfrist zu Ende geht.

Die Regelung für Musikkneipen

Ein neuer Tarif für Musikkneipen ohne Tanz und ohne Eintrittsgeld war nötig, weil die Nutzungsintensität der Musik dort geringer ist als in einer Diskothek. Dort wird nun im Verlauf einer ebenfalls achtjährigen Übergangsfrist der neue Tarif M–CD II 1 eingeführt.

Nach Angaben der DEHOGA sieht er für Musikkneipen, "die nur an zwei bis drei Wochentagen Veranstaltungsmusik spielen", Erhöhungen in Abhängigkeit der Veranstaltungsraumgröße vor. Besonders größere Musikkneipen (ab 300 qm) müssen mit Erhöhungen von über 50% rechnen, die durch die während der Einführungsfrist abgemildert werden.

Die Regelung für Einzelveranstaltungen

In Hinblick auf Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik (Tarife M-V und U-V) hat sich die GEMA mit ihrem Wunsch nach Linearisierung der Tarife durchgesetzt. Wie auch im Einigungsvorschlag des DPMA vorgesehen, werden durch die neuen Tarife kleine Veranstaltungen (bis zu 1.000 qm Raumgröße bzw. unter 10 Euro Eintrittsgeld) entlastet.

Für größere und teurere Veranstaltungen fällt hingegen eine höhere GEMA-Vergütung an, wobei sich deren Höhe an Eintrittspreisen (gestaffelt in 1 Euro-Schritten) und Veranstaltungsfläche (gestaffelt in 100 qm-Schritten) orientiert.

Die DEHOGA fasst das Ergebnis folgendermaßen zusammen: "Je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld, umso stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen." Um die Erhöhungen abzumildern, werden die neuen Tarife M-V und U-V über einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt.

Der Sieger: das Deutsche Patent- und Markenamt

Obwohl die genauen Konsequenzen der Einigung erst im Verlauf der nächsten Jahre erkennbar werden, steht ein Sieger bereits fest: die Schiedsstelle beim Deutsche Patent-und Markenamt. Mit ihrem differenzierten und ausgewogenen Einigungsvorschlag hat sie die Richtung einer Verständigung der beiden Parteien vorgegeben. Ein langjähriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang konnte so vermieden werden.

Im Verlauf dieses Streits hat die Schiedsstelle ihre Rolle als Kontrollinstanz der GEMA mit Ernsthaftigkeit und Sachverstand ausgeübt. Die Beteiligten wissen jetzt, dass die Schiedsstelle die Pläne der GEMA nicht einfach nur abnickt, sondern effektiv kontrolliert. Und Kontrolle hat die GEMA bitter nötig.

Euer Feedback! 

Wie schätzt ihr die Einigung zwischen GEMA und Musikveranstaltern ein?

Aufstellungen der alten und neuen Tarife sowie Tarifrechner finden sich auf der Homepage der GEMA.

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