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Erhalt der kulturellen Vielfalt

Bewerbungsphase für "APPLAUS-Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten" startet

News von Florian Endres
veröffentlicht am 31.05.2016

applaus

Bewerbungsphase für "APPLAUS-Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten" startet

© Initiative Musik

Die Bewerbungsphase für die "Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten", kurz APPLAUS, hat begonnen. Mit dieser Auszeichnung werden Spielstätten bedacht, die durch ihre Programmplanung zur kulturellen Vielfalt beitragen.

Der APPLAUS, der nun bereits zum vierten Mal von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters verliehen wird, zeichnet Spielstätten aus, die durch kulturell herausragende Livemusikprogramme maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen.

Dabei verbindet der Preis finanzielle Unterstützung mit einer gesteigerten Aufmerksamkeit für die Programme dieser Spielstätten.

Die kulturelle Vielfalt fördern

Zu kulturell herausragenden Livemusikprogrammen gehören beispielsweise Spielstätten mit qualitativ anspruchsvollen, trendsetzenden und kreativen Programmen im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Pop- sowie elektronischer Musik.

Im letzten Jahr wurden in dieser Hinsicht u.a. das UT Connewitz in Leipzig sowie das Gebäude 9 in Köln ausgezeichnet.

Preisgelder und Staffelung

Mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 900.000 Euro handelt es sich bei APPLAUS um den höchstdotierten Bundesmusikpreis. Diese Preisgelder dienen zur unmittelbaren Förderung der Arbeit von Clubbetreibern und Veranstaltern, und sollen u.a. dazu benutzt werden, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern.

Die Auszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien:

  • Kategorie I: Spielstätten mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche im Jahr 2015, bis zu 40.000 Euro,
  • Kategorie II: Spielstätten mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche im Jahr 2015, bis zu 20.000 Euro,
  • Kategorie III: Spielstätten sowie Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2015 durchführten, 5.000 Euro.

Teilnahme

Anträge für eine Auszeichnung können im Zeitraum vom 17. Mai bis zum 28. Juni 2016 um 18 Uhr online auf der Website der Initiative Musik gestellt werden. Dort finden sich auch die Teilnahmebedingungen und Antworten auf "häufig gestellte Fragen". 

Antragsberechtigt sind Spielstättenbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Konzertreihen. 

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