Klare Perspektiven von Nöten
Spielstättenverband LiveKomm fordert klare Regeln für das Tanzen im Sommer
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© Anastasiia Chepinska via Unsplash
Die LiveKomm informiert in einem Pressestatement darüber, in welchen Bundesländern Tanzveranstaltungen im Sommer 2021 unter welchen Bedingungen erlaubt ist. Stand der Informationen ist Ende Juni 2021.
Wo darf wie getanzt werden?
- Explizit verboten sind Tanzveranstaltungen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hamburg
- In Hessen sind darüber hinaus "räumliche Vorkehrungen zu treffen, die das Durchführen von Tanzveranstaltungen verhindern."
- Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass "Tanzen und ähnliche Aktivitäten" verboten sind.
- In Niedersachsen dürfen Clubs und Diskotheken bei einer Inzidenz von unter 35 mit 50 Prozent Kapazitätsauslastung, Test, Maske und Abstand öffnen. Open-Air-Veranstaltungen sind unter gewissen Bedingungen ebenfalls erlaubt.
- Thüringen gibt an, dass Clubs und Diskotheken bei einer Inzidenz von unter 35 öffnen dürfen – Voraussetzung ist jedoch die "Erlaubnis der zuständigen Behörde".
- In Schleswig-Holstein herrscht Durcheinander: Clubs bleiben geschlossen, während private Feiern mit bis zu 125 Personen erlaubt sind. Bei nicht privaten Anlässen muss jedoch eine Maske getragen werden.
Föderalismus erschwert die Planung
Im Statement der LiveKomm heißt es, dass der "föderale Wahnsinn" der derzeitigen Gesetzgebungen für Clubs und Tanzveranstaltungen durchaus ein humoristisches Element bietet – wäre der Kern für Clubbetreiber/innen und Veranstaltende nicht so bitterernst:
"Letztlich geht es um Existenzen und darum, wie wir als Gesellschaft gemeinsam durch die Pandemie kommen. Die Verordnungen müssen eine Realität abbilden – und in unserer Realität bewegen sich Menschen, Tanzen und gehen aufeinander zu."
Auch, wenn die nächste Verordnungsrunde vor der Tür stehe und Lockerungen auch für Tanzveranstaltungen in Sicht seien, müssen diese in den Bundesländern dringend einheitlich umgesetzt werden, so die LiveKomm weiter: Nur so könnten Alternativen für nicht angemeldete Veranstaltungen geschaffen werden und Reisen in andere (Bundes-)Länder verhindert werden.
Mit Blick auf eine mögliche vierte Welle müssten außerdem Vorbereitungen getroffen werden, um einen neuerlichen Lockdown zu verhindern.
Unternehmen
Live Musik Kommission (LiveKomm)
Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
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