Trompete vor Gericht
Nachbarn verklagen Berufstrompeter wegen Ruhestörung, nun muss der BGH entscheiden
© Pixabay via Pexels / Lizenz: CC0
Ein Augsburger Berufstrompeter probt mit seinem Instrument regelmäßig zuhause. Zusätzlich zu seinen privaten Übungsstunden erteilt der Musiker zwei Stunden in der Woche Schülern Musikunterricht. Die Nachbarn im Reihenhaus nebenan sehen rot: Fernsehen oder Radiohören sei in normaler Lautstärke nicht mehr möglich.
Da der Streit mit einer Schlichtung nicht beigelegt werden konnte, verklagten die Nachbarn den Trompeter. Die Forderung: Er solle sein Haus besser schallisolieren. "Wir wollen einfach, dass es leise ist", sagt der BGH-Anwalt der Kläger.
Lösung für beide Parteien gesucht
Das Landgericht hat dem Trompeter bereits Auflagen gemacht. So ist seine wöchentliche Probezeit derzeit auf zehn Stunden begrenzt, zum Üben muss er sich in einen Raum unter dem Dach zurückziehen. Weiterhin darf Sonntags nur in Ausnahmefällen geprobt werden, der Musikunterricht zuhause wurde komplett untersagt.
Die BGH-Richterin Christina Stresemann hält diese Auflagen für deutlich zu streng. Es sei jedoch selbstverständlich, dass auch die gestörten Nachbarn zu ihrem Recht kommen müssen. Dass der Angeklagte Berufsmusiker ist, sei im vorliegenden Fall irrelevant. Verhandelt würde das häusliche Musizieren im Allgemeinen.
Das Urteil in diesem Prozess wird am 24. Oktober 2018 verkündet.
Ähnliche Themen
Originell genug für Urheberrechte?
Tommy Lee (Mötley Crüe) wirft Travis Scott den Diebstahl seiner Showideen und Bühnenelemente vor
veröffentlicht am 03.12.2018 1
Üben zuhause grundsätzlich erlaubt
Ruhestörung? Bundesgerichtshof regelt das Musizieren im Reihenhaus
veröffentlicht am 26.10.2018 3
Unterschiede vor allem im formalen Bildungsniveau
JIM-Studie: Immer mehr Jugendliche musizieren in ihrer Freizeit
veröffentlicht am 05.12.2017
Musikalische Entwicklung ist bedeutsam
Nachbarn klagen wegen Ruhestörung durch musizierende Kinder, aber das Gericht weist die Klage ab
veröffentlicht am 03.07.2017 1
Bewahrung von kulturellen Ausdrucksformen
Laien- und Amateurmusizieren ist ab sofort immaterielles UNESCO-Kulturerbe
veröffentlicht am 12.06.2017