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Entmündigung der Ticketinhaber?

#AktionTicketBehalten kritisiert Gutscheinregelung der Bundesregierung

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 18.04.2020

coronakrise #aktionticketbehalten

#AktionTicketBehalten kritisiert Gutscheinregelung der Bundesregierung

© #AktionTicketBehalten

#AktionTicketBehalten kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach der Veranstalter/innen Ticketinhaber/innen mit einem Gutschein für ausgefallene Veranstaltungen kompensieren dürfen, statt ihnen den Ticketpreis zu erstatten.

Laut der Initiative #AktionTicketBehalten, einem Zusammenschluss der zehn führenden Konzertagenturen der Folk- und Weltmusikszene, handelt es sich bei der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen "Gutscheinregelung für Tickets von Kulturveranstaltungen" um eine gutgemeinte Maßnahme, die jedoch lediglich das grundlegende Problem vertagt (PDF). 

Die Regelung erlaubt Veranstalterinnen und Veranstaltern, vor dem 8. März 2020 erworbene Tickets für entfallende Veranstaltungen ausschließlich in Form eines Gutscheins zurückzuerstatten. Dieser kann dann für einen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden. Bei Nichteinlösung bis zum 31. Dezember 2021 soll der Gutscheinwert ausgezahlt werden. 

Trügerisches Kapital

Laut #AktionTicketBehalten liegt der Vorteil einer solchen Maßnahme darin, dass zusätzlich zu den stagnierenden Einnahmen nicht noch große Summen an die Kunden ausgezahlt werden müssen.

Jedoch handele es sich bei dieser Maßnahme um "trügerisches Kapital": Sobal die Gutscheine dem normalen Spielbetrieb zugeführt werden, sorgen sie laut der Initiative dafür, dass kommende Veranstaltungen zu wenig liquide Einnahmen haben, um anfallende Kosten zu decken: Gerade Konzerte der Folk- und Weltmusik- oder Singer/Songwriter-Szene tragen sich oft gerade so selbst, sodass zusätzliche Einnahmeeinbußen empfindlich ins Gewicht fallen. 

Auch die gegebenfalls anfallende Summe für die Gutscheine, die bis Ende 2021 nicht eingelöst wurden und dann auf einen Schlag ausgezahlt werden müssen, ist gerade für kleinere Veranstalter/innen u.U. nicht zu stemmen. 

Kippt die Solidarität?

Weitere Bedenken hat #AktionTicketBehalten hinsichtlich der Rolle des Ticketinhabers. Die Initiative befürchtet, dass der restriktive Ansatz des Gesetzentwurfs dazu führen könnte, dass die Solidarität bei den Konzertbesucher/innen kippt. Dies könnte unter Umständen Auswirkungen auf den Besuch zukünftiger Veranstaltungen haben. Dazu Gudrun Walther, eine der beiden Gründerinnen der Initiative:

"Ein Konzertbesucher sollte selbst darüber entscheiden dürfen, ob er sein Geld zurückhaben, das Ticket für einen Ersatztermin behalten oder aber die Ticketgebühr spenden möchte.

Wir wollen mündige Konzertbesucher, die ihre Künstler und Veranstalter freiwillig unterstützen, wenn sie es sich leisten können. Für jeden, der es gerade benötigt, sollte es aber auch die Möglichkeit geben, sich das Geld ohne Rechtfertigungszwang zurückerstatten zu lassen."

Die Initiative #AktionTicketBehalten fordert daher Konzertbesucher/innen im Angesicht der zahlreichen Veranstaltungsabsagen aufgrund der Corona-Pandemie auf, ihre Konzerttickets nicht zurückzugeben, sondern symbolisch an die betroffenen Künstler/innen und Veranstalter/innen zu spenden.  

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