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Von GEMA bis VG Musikedition

Diese vier Verwertungsgesellschaften sollten Musiker und Bands kennen

Tipps für Musiker und Bands von Daniel Nagel
veröffentlicht am 29.11.2019

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Diese vier Verwertungsgesellschaften sollten Musiker und Bands kennen

GEMA Mitgliederversammlung 2019. © Sebastian Linder

Dreizehn Verwertungsgesellschaften gibt es aktuell in Deutschland, aber für Musiker und Bands sind vornehmlich vier relevant. In diesem Artikel stellen wir sie euch in Kurzform vor und klären, welche Aufgaben sie erfüllen.

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine privatrechtlich organisierte Einrichtung, die treuhänderisch die Rechte von Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte kollektiv wahrnimmt.

Anders gesagt: Eine Verwertungsgesellschaft kassiert Einnahmen von Personen oder Institutionen, die gesetzlich geschützte Werke in irgendeiner Weise nutzen. Dazu zählt natürlich auch Musik.

Die wichtigsten Rechte für Musiker

Für Musiker besonders wichtig ist daher das Urheberrecht der Komponisten und Textdichter. Von großer Bedeutung sind zudem die Leistungsschutzrechte der performenden Musiker bzw. der Tonträgerhersteller und der Veranstalter, die alle zu den verwandten Schutzrechten zählen. Weitere Informationen dazu findet ihr in diesem Artikel.

Die Inhaber dieser Rechte übertragen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft durch einen Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag ihre Vergütungsansprüche. Die Verwertungsgesellschaft erteilt Nutzern Lizenzen und zieht dafür Gebühren ein. Diese Einnahmen verteilt die Verwertungsgesellschaft durch einen Verteilungsplan an ihre Mitglieder. 

Gesetzliche Grundlagen und staatliche Aufsicht

Die gesetzliche Grundlage aller Verwertungsgesellschaften bildet das 2016 in Kraft getretene Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG). Dieses bestimmt, dass die Anteile einer Verwertungsgesellschaft von ihren Mitgliedern gehalten oder die Verwertungsgesellschaft von ihnen beherrscht werden muss. Eine Verwertungsgesellschaft darf darüber hinaus keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Aufsichtsbehörde aller deutschen Verwertungsgesellschaften ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München.

GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Rechtsform: Wirtschaftlicher Verein 

Mitgliederzahl (2018): ca. 74.000

Mitgliedschaft möglich für: Komponisten, Textdichter, Musikverlage  

Höhe der Erträge (2018): 1,019 Milliarden Euro

Die GEMA ist fraglos die bekannteste deutsche Verwertungsgesellschaft. Das liegt zum einen an ihrer schieren Größe (2018 nahm die GEMA mehr als eine Milliarde Euro ein), zum anderen auch an ihrem Recht, aufgrund der GEMA-Vermutung von Konzertveranstaltern Lizenzgebühren zu erheben. Dadurch kommen viele Menschen mit ihr in Kontakt, die ansonsten weder etwas mit dem Musikbusiness noch mit Verwertungsgesellschaften zu tun haben. 

Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage, aber nicht performende Musiker - dafür ist die GVL zuständig. Die GEMA kassiert für die Urheber, sobald die Musik eines von ihr vertretenen Rechteinhabers öffentlich aufgeführt wird. Das betrifft sowohl Live-Konzerte, wie auch die Herstellung von Tonträgern, die Wiedergabe im Fernsehen, Radio, Internet, aber auch in Diskotheken, Gaststätten und viele weitere Nutzungsarten. Viele weitere Informationen zur GEMA findet ihr hier.

GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)

Rechtsform: GmbH

Gesellschafter: Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Bundesverband Schauspiel (BFFS), Bundesverband Musikindustrie (BVMI)

Mitgliedschaft möglich für: "ausübende Künstler", Tonträgerhersteller (u.a.)

Höhe der Erträge (2018): 230 Millionen Euro

Im Musikbereich vertritt die GVL ausübende Künstler und Tonträgerhersteller bei der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte. Leistungsschutzrechte erwerben beispielsweise Musiker, die keine Songtexte schreiben oder Lieder komponieren, aber nachweisbar an der Aufnahme eines Songs im Studio mitwirken. 

Wenn dieser Song im Radio, Fernsehen oder in der Öffentlichkeit wiedergegeben wird, müssen diejenigen, die diese Aufnahme nutzen, Lizenzeinnahmen an die GVL abführen. Die GVL verteilt ihre Einnahmen dann an die beteiligten Musiker sowie an die Tonträgerhersteller. Die GVL vertritt außerdem Mitglieder von Orchestern, Chören, aber auch Schauspieler, Regisseure, Tänzer und viele weitere. Nähere Informationen zur GVL findet ihr in diesem Artikel.

VG Musikedition

Rechtsform: Wirtschaftlicher Verein

Mitgliederzahl (2018): ca. 2500

Mitgliedschaft möglich für: Musikverlage, Komponisten, Texter und wissenschaftliche Herausgeber von Notenwerken

Höhe der Erträge (2018): 6,7 Millionen Euro

Die VG Musikedition nimmt hauptsächlich die Vervielfältigungsrechte von musikalischen Noten in Form von Fotokopien zur Verwendung in Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte, aber auch in Gottesdiensten wahr. 

Da das Fotokopieren von Noten mit wenigen Ausnahmen verboten ist, hat die VG Musikedition Verträge mit den Dachorganisationen der oben genannten Nutzergruppen abgeschlossen, die es ermöglichen, gegen Zahlung einer Pauschalabgabe Fotokopien von Noten zum Gebrauch in ihren Einrichtungen zu verwenden. Das betrifft vornehmlich Werke der E-Musik. 

Die VG Musikedition ist eine kleine Verwertungsgesellschaft, die aber für gewisse Berufsfelder wie Musiklehrer oder Kirchenmusiker große Bedeutung besitzt.

GWVR (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten)

Rechtsform: GmbH

Gesellschafter: Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV)

Mitgliedschaft möglich für: Veranstalter von Konzerten und/oder Festivals

Höhe der Erträge (2018): 0 Euro 

Die GWVR ist eine neugegründete Verwertungsgesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, das Leistungsschutzrecht der Veranstalter gegenüber Lizenznehmern wahrzunehmen, denn auch Veranstalter von Konzerten oder Festivals besitzen für die von ihnen organisierten Events einen Vergütungsanspruch gegenüber denjenigen, die dort entstandene Live-Mitschnitte nutzen. 

Dazu zählen in erster Linie Hersteller von Bildtonträgern (DVD, Blu-Ray) sowie Fernsehanstalten, Radiosender und Streaming-Dienste, die Konzerte oder Festivals auf ihren Sendern oder im Internet übertragen. 

Aktuell befindet sich die GWVR bezüglich der Festlegung der Tarife für Bildtonträger in Verhandlungen mit dem Bundesverband Musikindustrie, der in einem Schlichtungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt resultierte. Da noch keine rechtswirksamen Tarife existieren, verfügt die GWVR noch nicht über Erträge, die sie an Mitglieder ausschütten kann. 

Der aktuelle Stand der C3S

Die als Alternative zur GEMA geplante Verwertungsgesellschaft C3S befindet sich im Prozess der Gründung. Den aktuellen Stand erfahrt ihr hier in unserem Interview mit Geschäftsführer Mike Michalke.

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