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Reicht das "Update"?

Plakat-Prozess: LG Köln urteilt gegen die Veranstalter einer Tina Turner-Tribute-Show

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 23.01.2020

urheberrecht urteil

Plakat-Prozess: LG Köln urteilt gegen die Veranstalter einer Tina Turner-Tribute-Show

Dorothea "Coco" Fletcher als Tina Turner. © Stars in Concert

Das Landgericht Köln gibt der Klage Tina Turners gegen den Veranstalter COFO Entertainment statt: Das Tina Turner-Double auf den Plakaten der Tribute-Show "Simply The Best" sieht der "echten" Tina Turner tatsächlich zu ähnlich.

Das Gericht stellte fest, dass das Publikum durch die hohe Ähnlichkeit der Schauspielerin Dorothea "Coco" Fletcher mit Tina Turner den Eindruck erhalten könne, an der von COFO Entertainment veranstalteten Tribute-Show "Simply The Best – Die Tina Turner Story" habe tatsächlich die "echte" Sängerin mitgewirkt bzw. trete sogar darin auf.

Die Begründung

Das Gericht stützte sein Urteil auf drei Faktoren: erstens handelt es sich bei Turner um eine lebende Künstlerin (die immer noch auftreten könnte), zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat, und drittens ist auf dem Plakat ein der Künstlerin ähnliches Double zu sehen. Dies reichte für das LG Köln aus, eine potentielle Täuschungsabsicht über die tatsächliche Mitwirkung von Tina Turner seitens COFO Entertainment festzustellen.

COFO Entertainment argumentierte, dass sich bei den über 100 Aufführungen von "Simply the Best" noch nie jemand beschwert habe, dass nicht die "echte" Tina Turner aufgetreten sei. Für das LG Köln steht jedoch fest, dass Turners Rechte an ihrem Namen und dessen Verwendung hier schwerer wiegen als der Anspruch des Veranstalters auf Kunstfreiheit. 

Der Veranstalter hat nun theoretisch die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Allerdings wurde das Plakat bereits im November 2019, kurz nach dem Bekanntwerden von Turners Klage, verändert und um den Zusatz "Starring Dorothea 'Coco' Flecther" ergänzt. Johannes Heiniger von COFO geht davon aus, diese neue Version des Plakats auch weiterhin verwenden zu dürfen.

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