Reizthema GEMA

Reizthema GEMA

Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages kann noch bis zum 17.07.2009 dafür unterzeichnet werden, dass der Bundestag das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und dem Urheberrecht überprüfen möge.

{image}Der Text der Petition fordert den Bundestag dazu auf, zu beschließen, dass "das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird." Damit greift die Petition zahlreiche Kritikpunkte an der GEMA auf, die bereits in der Vergangenheit immer wieder für mal lauten, mal stillen Protest gesorgt hatten. Größere Aufmerksamkeit erhielten z.B. die Sonthofer Kulturwerkstatt sowie der Komponist Johannes Kreidler. Auch die sogenannte GEMA-Vermutung (Beispielfall) ist beständig in der Diskussion. Die Initiatoren der Petition begründen ihr Anliegen insbesondere mit der zunehmenden Problematik für Kleinveranstalter: "Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr", heißt es in dem Antrag.

Die Petitionsmöglichkeit auf den Webseiten des Bundestages geriet erst kürzlich ausführlich in die Schlagzeilen, als eine Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten weit über 100.000 Unterzeichner gewinnen konnte. Die Grenze von 50.000 Unterschriften innerhalb von 3 Wochen nach Einreichung der Petition ist notwendig, um eine Anhörung vor dem Bundestag zu erreichen. Davon ist die GEMA-Petition noch einen weiten Weg entfernt: Zum Zeitpunkt dieser Meldung gibt es aber immerhin über 1000 Mitzeichner.

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