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Spielräume ermöglichen

Kein Platz für Kulturveranstaltungen: LiveKomm kritisiert Novelle des Infektionsschutzgesetzes

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 21.04.2021

livekomm kulturpolitik coronakrise

Kein Platz für Kulturveranstaltungen: LiveKomm kritisiert Novelle des Infektionsschutzgesetzes

© Harrison Haines via Pexels

Auch der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V., die Live Musik Kommission (LiveKomm) moniert die Ausgestaltung des novellierten Infektionsschutzgesetzes: Die Behandlung der Kultur in der Novelle sei ein fataler Schritt in die falsche Richtung.

Aus Sicht der LiveKomm, die mehr als 650 Musikclubs und Festivals in Deutschland vertritt, missachtet die jüngst vom Bundestag beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes wissenschaftliche Erkenntnisse und verlieren den Bezug zur Lebensrealität.

Teil der Lösung

So ignoriert der aktuelle Entwurf der Novelle laut LiveKomm soziale Dynamiken: Es sei ein Fakt, dass sich Menschen bei steigenden Temperaturen gerade in den Ballungszentren zu größeren, unkontrollierten Ansammlungen zusammenfinden – und das unter Missachtung von wichtigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung. 

Die Durchsetzung der Corona-Bestimmungen unter diesen Umständen könne wiederum dazu führen, dass sich die nach einem Jahr Pandemie angestauten Konflikte und Spannung u.U. gegen Polizei und Ämter entladen. Laut LiveKomm sind hier Kulturangebote und Veranstaltungen Teil der Lösung.

Entlastung

Open-Air-Events haben laut LiveKomm 2020 gezeigt, dass Veranstaltungen im Freien mit Hygienekonzept und unter Einhaltung von Masken- und Abstandsregelungen möglich sind. Zusätzliche Testangebote könnten die Sicherheit 2021 noch erhöhen.

Kulturangebote könnten damit den öffentlichen Raum entscheidend (und vor allem: sicher) entlasten, indem sie die Menschen vom Zwang zu illegalen Treffen in privaten Innenräumen oder in unsicheren Treffen im Außenbereich, wenn sie soziale Kontakte pflegen wollen, befreien. 

Die LiveKomm schließt sich daher den Forderungen des Deutschen Kulturrats an, im Infektionsschutzgesetz Spielräume für regionale Modellprojekte zu vereinbaren und klarzustellen, dass Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel und unter Einhaltung von Hygieneregeln zulässig sind. 

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