Gary Moore: Hat er bewusst geklaut?

Gary Moore: Hat er bewusst geklaut?

Das Landgericht München hat entschieden: Gary Moores Welthit "Still got the Blues" ist in Teilen abgekupfert, und zwar von dem deutschen Musiker Jürgen Winter und seiner Band Jud's Gallery.

{image}Der Streit drehte sich hauptsächlich um das eingängige Gitarrensolo, das Jürgen Winter von der Offenbacher Krautrockband Jud's Gallery bereits 1974 für den Song Nordrach erdacht hatte, sechzehn Jahre vor Still got the Blues. Nordrach wurde 1974 nur live und ab und zu im Radio gespielt, aber nicht auf Platte veröffentlicht. Aufgenommen wurde das Material von Jud's Gallery zwischen 1972 und 1974 in einer Recording Session für den Südwestfunk und erst Ende der Neunziger auf CD veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hatte den Stein angeblich ins Rollen gebracht, als Winters Frau beim Hören einer Passage des bis dato quasi unbekannten Stücks Nordrach die frappierende Ähnlichkeit zu Moores Welthit auffiel. Daraufhin verklagte Jürgen Winter den prominenten Kollegen.

Gary Moore, der stets bestritten hatte, die Melodie geklaut zu haben, hielt sich zur besagten Zeit allerdings wiederholt in Deutschland auf und könnte das Lied nach Ansicht des Gerichts dort gehört haben. Ein Gutachter bestätigte, dass es für einen Musiker durchaus möglich sei, sich eine Melodie auch ohne Aufnahme 16 Jahre lang zu merken, wenn auch vermutlich unbewusst. Den Vorwurf der bewussten Übernahme machte das Gericht Gary Moore nämlich nicht.

In einem Folgeprozess wird nun über die Höhe der Schadensersatzforderungen verhandelt. Die dürften aber angesichts der Verkaufszahlen von Still got the Blues sicher im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen.

Nordrach von Jud's Gallery, die mittlerweile wieder live spielen, kann man hier hören (das besagte Solo bei Minute 5:24). Zum Vergleich Still got the Blues. Man könnte sagen, der Fall ist ziemlich eindeutig.

Alles zum Thema:

gary moore