musicbon (Abbildung ähnlich)

musicbon (Abbildung ähnlich)

Die siechende Musikindustrie setzt weiterhin auf Repression gegen mutmaßliche Filesharer und fällt dabei immer wieder unanagenehm auf. Die Kritik wächst. Innovationskraft hingegen scheint von der Branche nur noch wenig auszugehen. Sony BMG versucht, mit dem Download-Bezugsschein "musicbon" zu punkten.

{image}In den vom US-Verband Recording Industry Association of America (RIAA) angestrengten Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Filesharer treffen die Industrieanwälte immer öfter auf Widerstand. Viele Verdächtige, denen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet vorgeworfen wird, wollen sich den Vergleichsforderungen der Kläger nicht einfach fügen. Als Schwachpunkt der Anklage stellt sich dabei zunehmend die Beweisführung der RIAA heraus. Diese beauftragt nämlich den Dienstleister MediaSentry mit der Ermittlung von Beweisen. Die Anwälte der Beklagten berufen sich aber darauf, dass MediaSentry als privates Unternehmen keine Ermittlerlizenz habe und deshalb die gefundenen Beweise vor Gericht nicht verwertbar seien.

In Deutschland unterstützt mit der ProMedia ebenfalls ein privater Dienstleister, vor vier Jahren durch Outsourcing der ehemaligen deutschen IFPI entstanden, die Musikindustrie beim Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik. ProMedia erhält seine Aufträge direkt vom Bundesverband der Musikindustrie. Im Gegensatz zu den diskutierten Ermittlungsmethoden der US-Kollegen seien die Dienste von ProMedia vielfach eher beratender Natur. "Da das Internet ein extrem schnelllebiges Medium ist, müssen wir den Behörden oft unser Wissen aus diesem Bereich zur Verfügung stellen", so ein Sprecher.

Nach Angaben von ProMedia sind allein bis Mitte des vergangenen Jahres 25.000 Strafanträge gegen Musikpiraten in Deutschland gestellt worden, vor etwa drei Jahren hatten waren es ganze 68. Tendenziell sei die Musikpiraterie im Internet in letzter Zeit jedoch wieder etwas zurückgeganen. "Der Auftrag der Musikindustrie lautet jedenfalls den Druck weiterhin hoch zu halten", heißt es seitens ProMedia.

Während man hier den Druck also hochhält, sieht es in Sachen Innovationskraft, das darbende Gewerbe durch neue Produkt- und Verkaufsideen wiederzubeleben, eher mau aus.

Sony BMG z.B. macht sich seit kurzem mit dem "musicbon" zum Gespött der Fachpresse und der Verbraucher. Ein Musicbon enthält einen Code und berechtigt den Käufer, zum Preis von z.B. 9,99 € ein komplettes Album aus dem Internet herunterzuladen. So weit, so langweilig. Der Witz an der Geschichte ist, dass man den musicbon physikalisch im Tonträgerhandel kaufen muss. Man geht also oder fährt klimaintensiv zum Händler seines Vertrauens und kauft dort den in einer Pappschachtel eingeschweißten Bon. Zu Hause lädt man dann mit dem erhaltenen Code das Album herunter, brennt die Songs auf CD und darf diese dann in die Pappschachtel stecken.

Zu diesem Konzept fällt einem eigentlich nichts mehr ein. Außer der Feststellung, dass man da schonmal einen Schritt weiter war. Zum Beispiel, dass man im Laden für sein Geld direkt einen Tonträger erhielt statt eines Bezugsscheines. Die Älteren unter uns erinnern sich in diesem Zusammenhang vielleicht noch an die Nachkriegsjahre und die Lebensmittelkarten.

Quelle u.a. pressetext.de (080206027)