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10 Millionen Zuschuss von Neustart Kultur

Initiative Musik vergibt Künstler/innenförderung an 255 Künstler

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 10.10.2020

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Initiative Musik vergibt Künstler/innenförderung an 255 Künstler

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik. © Martin Dziuba

Das Hilfsprogramm Neustart Kultur unterstützte die Künstler*innenförderung der Initiative Musik mit 10 Millionen Euro. Somit konnten in der 51. Runde 255 Künstler gefördert werden. Antragsfrist für die 52. Runde ist am 19. Oktober.

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik besteht mittlerweile seit 12 Jahren. In der 51. Runde wurde die Förderung durch das Rettungs- und Zukunftsprogramm Neustart Kultur unterstützt, somit konnten 255 Solokünstler und Bands mit insgesamt 4,9 Millionen Euro gefördert werden. 

Auch die 52. Förderrunde wird von Neustart Kultur unterstützt, insgesamt 10 Millionen Euro werden den zwei Förderrunden beigesteuert. Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik freut sich über die Kooperation mit Neustart Kultur: 

"Durch die zusätzlichen Neustart-Kultur-Mittel konnten wir so viele Anträge wie noch nie zuvor in einer einzigen Runde bewilligen. Wir sind beeindruckt von den kreativen Projekten, die trotz oder wegen der Krise entstehen. Eine solidarische Aufteilung der Fördergelder unter möglichst vielen Musikerinnen und Musikern ist gerade jetzt so wichtig, da wir wissen, welche Anstrengungen die Pandemie für die künstlerische Arbeit mit sich bringt."

Gewinner der Förderung

Die Jury der Künstler*innenförderung hat sich für eine breit-gefächerte Auswahl an Musik-Genres wie Pop, elektronische Musik, Rap und Jazz, entschieden.

Unter anderem wurden Künstler wie Derya Yıldırım mit türkischsprachigem Pop, das Avantgarde-Duo Phantom Kino Ballett, die Psychedelic-Rock-Band Yagow aus dem Saarland, Hannah Weiss mit Jazz aus Bayern, Reggae-Künstler Guacáyo aus Hamburg sowie Singer-Songwriter Henri Jakobs aus Berlin ausgewählt. 

Abänderung der Förderbedingungen

Für die 51. und 52. Runde wurden die Förderbedingungen verändert. Der aufzubringende Eigenanteil wurde stark gesenkt und außerdem sind jetzt Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten förderfähig. 

Neuerdings können auch Autoren gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft Anträge zur Förderung stellen. Die Antragsfrist für die 52. Runde ist der 19. Oktober 2020; alle notwendigen Informationen findet ihr hier.

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