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Meilenstein für die Clubkultur

Bundestag: Bundesregierung soll Musikclubs als Anlagen für kulturelle Zwecke einstufen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 06.05.2021

liveszene clubsterben

Bundestag: Bundesregierung soll Musikclubs als Anlagen für kulturelle Zwecke einstufen

© Norbert Bleck auf Flickr (https://flic.kr/p/HqmV1) / Lizenz: CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Es ist ein Meilenstein für die Stellung der Clubs in Deutschland: Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages fordert die Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen.

Der Bauausschuss des Deutschen Bundestages sprach sich in seiner Sitzung am 5. Mai 2021 in einem Entschließungsantrag zum Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD (hier als PDF) fast einstimmig dafür aus, die Baunutzungsverordnung anzupassen.

Dringende Notwendigkeit

Der Bauausschuss fordert die Bundesregierung auf, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug rechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Die Beschlussempfehlung geht bereits am 7. Mai 2021 unter den Top 36 zur Abstimmung ins Plenum. Thore Debor, Sprecher des AK Kulturraumschutzes der LiveKomm, appelliert an die Bundesregierung, den parlamentarischen Auftrag nun schnell aufzugreifen: 

“Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung die Novellierung der Baunutzungsverordnung noch in dieser Legislatur umsetzt. Gerade jetzt in Corona-Zeiten benötigen wir diesen überfälligen Schritt mehr denn je."

Endlich auf einer Ebene 

Eine Novelle der Baunutzungsverordnung würde bedeuten, dass Musikclubs mit einem Fokus auf Künstlerinnen und Künstler, auf Nachwuchs und Programmkuratierung nicht mehr als Vergnügungsstätten gelten. Damit wären diese nicht mehr gleichgestellt mit Spielhallen, Wettbüros und Sex-Kinos, sondern würden mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern gleichgestellt.

Laut der LiveKomm, dem Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland e.V., würde das Herauslösen von Musikclubs aus der Vergnügungsstättenverordnung einen Meilenstein der Stadtentwicklung auf Bundesebene darstellen: Die Neugründung und Umsiedlung von Musikclubs würde durch diese Entscheidung begünstigt und könne eine starke Signalwirkung auf Bundesländer und Kommunen entfalten. 

Ein überfälliges Signal

Pamela Schobeß, Vorstand und politische Sprecherin der LiveKomm drückt ihre Freude über diese Entscheidung aus: 

"Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen. Nun soll ein veraltetes Gesetz an die Realität angepasst werden. Das hilft, um Städte und Quartiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen."

Darüber hinaus bedankt sich Schobeß bei dem 2020 durch Abgeordnete von Gründen, Linke, FDP, SPD und CSU gegründeten "Parlamentarischen Forum Clubkultur & Nachtleben" für dessen Einsatz. Das Forum hatte sich u.a. in einem offenen Brief an Bundesminister Horst Seehofer für die Anerkennung der Clubkultur in der Baunutzungsverordnung ausgesprochen. 

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