Tanzverbot (Pressebild 2016)

Tanzverbot (Pressebild 2016) © EventKultur Rhein-Neckar

Gute Nachrichten für alle Feierwütigen: Das neue Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg lockert das bislang sehr strenge Tanzverbot an Feiertagen. Das gilt auch für das Osterwochenende.

Erstmals können Veranstalter und Clubbesitzer aufatmen und ihre Events an den anstehenden Osterfeiertagen gründlich planen. Bislang galt in Baden-Württemberg eines der striktesten Tanzverbote in ganz Deutschland. Durch die neue Landesgesetzgebung wurde das Tanzverbot gelockert.

Tanzverbot aus dem Jahr 1919

Die christlichen Grundwerte und die Bedeutung der Feiertage gehen auf eine lange Tradition zurück. Das Tanzverbot diente ursprünglich zum Schutz der Sonn- und Feiertage und trägt ihre Wurzeln in der Weimarer Reichsverfassung, deren Bestimmungen in das Grundgesetz übernommen wurden, aber ursprünglich aus dem Jahr 1919 stammen. 

Reform war nötig

Dass sich nach fast 100 Jahren die Gesellschaft einem Wandel unterzogen hat, ist keine Überraschung. Heutzutage werden Feiertage von jedermann anders gefeiert und auch zum Ausgehen und zum Besuch von Veranstaltungen genutzt.. Zahlreiche Verbände, darunter auch EventKultur Rhein-Neckar, der Verband der Klubbetreiber und Veranstalter in der Metropolregion Rhein-Neckar, hat sich für eine "Tanzreform" eingesetzt. 

Das Tanzverbot an den Osterfeiertagen gilt künftig von 18:00 Uhr am Gründonnerstag bis 20:00 Uhr am Ostersamstag. Am Ostersonntag und Ostermontag besteht künftig kein Tanzverbot. Die Situation an den übrigen Feiertagen gibt es hier in der Übersicht:

Tanzverbote fallen weg

Alle Sonntage
Neujahr
Erscheinungsfest (6. Januar)
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Heiligabend
1. & 2. Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen

Allerheiligen
Allgemeiner Buß- und Bettag
Volkstrauertag
Totengedenktag
Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
Karfreitag
Karsamstag (bis 20 Uhr)

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