Die Stadt Halle erleichtert die Durchführung von Spontanparties.

Die Stadt Halle erleichtert die Durchführung von Spontanparties. © René Peschel

Die Stadt Halle an der Saale wagt dieses Jahr ein Experiment: Spontanpartys benötigen keine Genehmigung, sondern können in einem unbürokratischen Verfahren kurzfristig bei der Stadt angemeldet werden. Veranstalter sollten sich gut über ihre Pflichten informieren, denn auf Kontrollen will die Stadt nicht verzichten.

Die Stadt Halle reagiert mit den vereinfachten Regeln auf die steigende Nachfrage nach spontanen "Freiluft-Tanzveranstaltungen" – so die offizielle Bezeichnung. Der im letzten Jahr gewählte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos, früher SPD) hatte im Wahlkampf eine Lösung zugesagt, die jetzt von den städtischen Gremien beschlossen und umgesetzt wurde.

Was sind "Spontanpartys"?

Bei Spontanpartys handelt es sich nicht um private Zusammenkünfte einer Handvoll Leuten, die gemeinsam grillen und Musik hören, sondern um größere Veranstaltungen mit dutzenden oder hunderten Teilnehmern.

Diese Spontanpartys unterliegen in Zukunft einem beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren. Sie können bis 24 Stunden vorher und freitags bis 13:00 Uhr mit Hilfe eines im Internet bereitgestellten Formulars (PDF, weitere Infos) bei der zuständigen Behörde der Stadt Halle, dem Dienstleistungszentrum Veranstaltungen, angemeldet werden.

Für kleinere Spontanpartys stehen die städtischen Grillplätze, ab 500 Teilnehmern auch das Gasometer und die Peißnitzbühne zur Verfügung.

Keine kommerziellen Spontanpartys

Um in den Genuss der vereinfachten Regeln zu kommen, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Es muss sich tatsächlich um spontan geplante Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.

Kommerzielle Veranstaltungen mit Getränkeständen oder Eintrittsgeldern müssen nach wie vor auf dem üblichen Weg zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin angemeldet werden.

Nach Auskunft von Drago Bock (Pressesprecher der Stadt Halle) wird das Ordnungsamt Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass kommerzielle Anbieter nicht ihre lange geplanten Veranstaltungen als Spontanpartys deklarieren.

Der Veranstalter haftet

Bei der Anmeldung der Spontanparty muss der Veranstalter seinen Namen und seine Kontaktdaten hinterlegen. Er verpflichtet sich, die für die Veranstaltung festgelegten dB-Werte einzuhalten und bis 10:00 Uhr des Folgetags "Verunreinigungen oder Beschädigungen" zu beseitigen. Ansonsten haftet er für die dadurch entstehenden Kosten.

Gerade junge Veranstalter, die möglicherweise noch über wenig Erfahrung verfügen, sollten sich gut über ihre Pflichten informieren, denn sie haften möglicherweise für Kosten, die von ihnen gänzlich unbekannten Personen verursacht werden.

Einjähriger Testlauf

Pressesprecher Drago Bock bezeichnet die vereinfachten Regelungen als "ein Angebot an Jugendliche und junge Erwachsene, die man nicht mit Paragraphen und komplizierten Bestimmungen abschrecken will".

Nach Abschluss dieses Jahres will man von städtischer Seite die damit gesammelten Erfahrungen auswerten und die Regelungen ggf. nachbessern. Im schlimmsten Fall endet das Experiment mit einem Fehlschlag, im besten Fall erweist es sich als Modell für andere Städte.