3-1: Berufungs-Urteil im Fall Pussy Riot

3-1: Berufungs-Urteil im Fall Pussy Riot © Igor Mukhin (CC-BY-SA-3.0, ru.wikipedia)

In einem Prozess, der seinen verdienten Platz unter den lächerlichsten Justizpossen der Neuzeit einnehmen wird, hatte ein Moskauer Gericht Mitte August drei Mitglieder der Punkband Pussy Riot schuldig gesprochen. Nun kommt eine der Musikerinnen doch frei.

Für zwei der Frauen ändert sich nichts, das ursprüngliche Urteil steht: Zwei Jahre ab ins Straflager (regioactive.de berichtete). Nur Jekaterina Samuzewitsch (30) konnte durch ihren Anwalt freigeboxt werden, kommt nun mit einer Bewährungsstrafe davon. Begründung: Sie habe an der eigentlichen Protestaktion nicht teilgenommen, sei durch einen Ordner gehindert worden, habe sich nur 15 Sekunden am Altar aufgehalten, nicht etwa beinahe eine Minute wie ihre Mitmusikerinnen.

Das Berufungsurteil misst wenig nachvollziehbar mit zweierlei Maß und ändert nichts am ursprünglichen Fazit zu diesem Prozess: Er zeigt die Bedeutungslosigkeit rechtsstaatlicher Normen im Angesicht der Macht in Russland. Pussy Riots Anwalt, der sich ganz gewiss einen Freispruch für alle Drei erhofft hatte, schließt deshalb auch nicht aus noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

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