JUGENDSCHUTZGESETZ: Es wird darauf hingewiesen, dass Jugendliche entsprechend des Jugendschutzgesetzes als Schützen teilnehmen dürfen. Ferner in Ausnahmefällen als Edelknaben oder Jungschützen. Die Korpsführer sind gehalten, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in diesen Fällen grundsätzlich eingehalten werden.
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