Für die ein oder andere Verwirrung und Aufregung sorgt derzeit die Rechteverwertungs-gesellschaft GEMA.
 |
| Reizthema GEMA |
Für die ein oder andere Verwirrung und Aufregung sorgt derzeit die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA. Da gibt es zum Beispiel die bisher noch rechtlich umstrittenen Plattformen für (Musik-)Videos
wie u.a. youTube, Webspeicherdienste wie rapidshare.de oder Online-Dienste wie MP3flat.com, die es ihren Kunden ermöglichen, Radiosendungen im Internet aufzuzeichnen und anschließend als MP3 herunterzuladen. Gesucht wird eine Handhabe. Im letztgenannten Fall ist dies beispielsweise eine einstweilige Verfügung. Ziel der GEMA bei ihrem Vorgehen gegen rapidshare ist offenbar ein Pauschalvergütungs-Abkommen, so vermutet Johnny Haeusler auf dem Weblog
Spreeblick. [
Unten weiterlesen ...]
|
| Das Neuste bei regioactive.de |
|
|
|
Nicht minder verwirrend ist, was der Band Feromon aus dem regioactive.de- Artist-Pool vor kurzem ins Haus flatterte. Das Schreiben der GEMA Bezirksdirektion Stuttgart bezog sich auf die drei Hörproben der Band, die auf deren Webseite zu finden sind:
"Bitte beachten sie …, dass diese Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte der Musikurheber räumt ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikurheber die Vergütung. Die einfachste und kostengünstigste Art die Rechte zu erlangen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages."
Ein solcher Vertrag hätte sich auf 70€ zzgl. 7% USt pro Jahr und URL belaufen. Jedoch ist keiner der Mannheimer Musiker, noch Feromon als Band, Mitglied bei der GEMA. Warum also dieses Schreiben?
Es gilt in jedem Fall: Wenn ihr als Band, Texter, Komponist und somit auch eure Songs (also: eigene Songs, keine Coversongs!) nicht bei der GEMA gemeldet seid, dann dürft ihr selbstverständlich auch das eigene Material auf der eigenen Webseite veröffentlichen. Dies gilt selbst in dem Falle, dass eines der Bandmitglieder bei der GEMA ist, sofern dieses Bandmember eben weder Komponist noch Texter der betreffenden Titel ist.
Ein kurzer Anruf des Bassisten und registrierten Domaininhabers Markus in Stuttgart brachte die Erklärung: Derzeit würden sehr viele Homepage-Betreiber angeschrieben und dabei die Einzelfälle zuvor nicht genau gesichtet. Die Beweislast, dass die im Schreiben benannte Forderung die Mannheimer Band nicht betrifft, liegt dennoch bei den Musikern. Hier greift nämlich genau wie bei Veranstaltungen die so genannte
GEMA-Vermutung:
"Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht. Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen."
Die Indie-Band erhielt nun ein zweites Schreiben, das dies bestätigt: "Da auch bei der Nutzung von Musik auf Internetseiten eine tatsächliche Vermutung (GEMA-Vermutung) dafür spricht, dass zumindest teilweise GEMA-geschütztes Repertoire Verwendung findet, bitten wir noch um ergänzende Angaben." Das neuerliche Schreiben mit Formular in den Anlagen muss von dem Webseitenbetreiber nun ausgefüllt, die Titel der 3 Songs und Komponist/Texter eintragen und dann alles zurück an die GEMA gesendet werden – wodurch dann alles geklärt sein sollte.
Der von der GEMA vorgeschlagene Vertrag für 70€ zzgl. 7% USt pro Jahr und URL richtet sich darüber hinaus nur an Webseitenbetreiber, die "relativ" wenig Musik anbieten (was sich im Rahmen von 10 bis 15 Minuten bewegen dürfte), wie uns ein Sachbearbeiter der Bezirksdirektion Stuttgart telefonisch mitteilte.
Licht ins relative Dunkel der GEMA-Modelle zu bringen, zumindest über die online angebotenen Informationen hinaus, wird zur Zeit auch dadurch erschwert, dass bei der GEMA eine interne Umstrukturierung stattfindet. Laut den Informationen des Sachbearbeiters war bisher München für Belange rund um die (gewerbliche) Nutzung von Musik im Internet zuständig, zukünftig aber werden dies die einzelnen Bezirksdirektionen sein. Dort steht den lokalen Mitarbeitern allerdings die themenspezifische Schulung erst noch bevor, d.h. konkret, dass diese momentan ebenfalls keine näheren Auskünfte geben können. Innerhalb der nächsten 4-8 Wochen soll sich dies jedoch ändern.
Wer seine Musik nicht völlig frei von Rechten ins Internet entlassen will, sollte sich auch mit den Alternativen vertraut machen. Daher findet ihr auf regioactive.de demnächst einen ausführlichen Artikel über Creative Commons.
Eure Meinungen und Erfahrungen über und mit der GEMA könnt ihr über unsere Kommentarfunktion posten (Login erforderlich). Wir freuen uns über rege Beteiligung.
Markus Biedermann
Versenden
Kommentar (20 Kommentare vorhanden)
> Kommentar schreiben
3 Second
von 3 Seconds Remain am Samstag, 24.02.2007
YEAH!:)
Find ich gut!
Halt mich auf jeden Fall auf dem laufenden.
Romano
von Romano am Samstag, 24.02.2007
Als ich bleib mal gannnnzzzzzzzz gelassen und chill erstmal, hab mich schon genug aufgeregt wegen der Gema!
Hab jetzt auch dieses 2. Schreiben bekommen aber die bekommen von mir garnix zurückgeschickt. In unserem Fall bezieht sich dass Schreiben sogar auf eine andere Webseite die unsere Musik verlinkt hatte! Wenn die erste Mahnung kommt melde ich mich wieder.
Respawn inc.
Dirk Brü
von Dirk Brünner am Freitag, 23.02.2007
hier nun der Artikel über creative commons: http://www.regioactive.de/...creative_commons.html
ist die CC-Lizenzierung eine echte Alternative? Viel Spaß beim Diskutieren.
3 Second
von 3 Seconds Remain am Freitag, 23.02.2007
Ja die Bestätigung von der Gema brauchst du doch immer im Presswerk egal ob Gema-Mitglied oder nicht.
Da wird ja das Ganze schon geprüft!? Warum dann noch mal?
Oder geht es jetzt rein um Lieder dir nur Online stehen und noch nicht geprüft wurden?
Egal wie man es sieht, ich finde es trotzdem eine riesen Frechheit. Einfach mal die Beweislast umdrehen...
gallmuck
von gallmucke. am Donnerstag, 22.02.2007
zeitgleich gepostet...
die gema-vermutung stützt sich übrigens auf §10 des urhebergesetzes und das sagt:
"(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
die gema weitet das entsprechend aus oder - je nach sichtweise - nimmt es wörtlich. vom gesetzgeber wird der gema auf grund ihres riesigen repertoires die vermutungsregelung in angemessenem maße zugesprochen. schön dehnbar - das heißt nämlich im klartext, dass pauschal vermutet wird, dass überall, wo musik gespielt wird, auch lizenzen zu erwerben sind. damit als grundlage steht jeder, der in irgendeiner weise musik veröffentlicht, in der beweispflicht. aus dem grunde wirft auch kein presswerk die maschinen an, bevor es nicht eine bestätigung der gema in der hand hält, dass diese das zur kenntnis genommen hat.
ob das jetzt in unseren nicht-mitglieder-augen gerecht ist oder nicht - sie haben eine rechtsgrundlage.
gallmuck
von gallmucke. am Donnerstag, 22.02.2007
...gerade gestern den hilferuf eines kumpels erhalten, der post von der gema hatte. allerdings hatte der auch tatsächlich coverversionen auf seiner seite, der arme. ich schau mal nach ner kopie. hab mein magazin eh noch nicht voll und recherchiere mal selber ein wenig...
zum neuen gegenbeispiel: wenn mir jemand eine rechnung für etwas stellt, was ich nicht gekauft habe, nehme ich einen anwalt und der bringt: den gegenbeweis :-)
FEROMON
von FEROMON am Donnerstag, 22.02.2007
den ursprünglichen GEMA-Brief meinst du? Auf unserer Webseite feromon.de gibt es ein pdf.
3 Second
von 3 Seconds Remain am Donnerstag, 22.02.2007
Also ich würde gerne mal wissen, was passieren würde wenn man nicht auf ihren Brief antwortet. Solange dies nur eine interne Regel (Werbeaktion in meinen Augen) kann ja nichts passieren. Gibt es hierzu einen Gesetzestext o. ä.?
Bring ich mal wieder ein Gegenbeispiel!:)
Dir schreibt Firma X eine Rechnung und besteht auf bezahlung... Was machst du? Wirst dir wohl einen Anwalt nehmen oder!? Es gibt ja auch Verbraucherschutzzentralen etc. Man sollte hier mal wirklich nachfragen.
Habe mich leider mit diesem Brief selbst noch nicht beschäftigt. Gibt es vielleicht irgendwo mal eine Kopie? Online?
Alle Kommentare anzeigen (20) >
Kommentar schreiben